Der Einzug ins Pflegeheim ist eine teure Angelegenheit. Viele Pflegebedürftige können die ihnen verrechneten Kosten von durchschnittlich 5000 Franken pro Monat nicht bezahlen. Deshalb bezogen 2014 52 Prozent der Heimbewohner Ergänzungsleistungen (EL). In den Kantonen Genf und Jura betrug die Quote sogar 70 Prozent und mehr. Daraus resultierten gesamtschweizerisch EL-Ausgaben für Heimaufenthalte von 1,75 Milliarden Franken, Tendenz steigend. Kein Wunder rückt das Thema EL immer höher auf der politischen Prioritätenliste.
Um das Kostenwachstum zu bremsen, schlägt der Bundesrat eine Einschränkung des Kapitalbezugs in der zweiten Säule vor. Doch dies zielt am Problem vorbei: Gemäss einer Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen bei EL-Bezügern, die ihre zweite Säule bar bezogen hatten, betrug das BVG-Guthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung durchschnittlich 95 000 Franken. Das entspricht einer Monatsrente von knapp 500 Franken, was im Vergleich zu den Heimkosten ein Tropfen auf den heissen Stein ist. Statt sich auf Nebenschauplätzen zu verlieren, wäre es wichtig, die Kosten der Alterspflege zu senken und den Zugang zu den EL gezielter zu steuern.
Das 7. Kantonsmonitoring von Avenir Suisse hat grosse kantonale Unterschiede in Bezug auf die Pflegekosten (Spitex und Pflegeheime) pro Einwohner älter als 64 Jahre ergeben. Diese können 30 Prozent unter (AI, VS) bzw. 25 Prozent über (BS, GE, AR) dem Schweizer Durchschnitt liegen. Sie hängen primär von den Personalkosten, von der Anzahl Stellen pro Patient und der Anzahl Patienten pro Einwohner ab. Würde es gelingen, diese Treiber mindestens auf den Schweizer Durchschnitt zu reduzieren, liessen sich pro Jahr 1,9 Milliarden Franken einsparen. Das würde unmittelbar eine Reduktion der EL bewirken. Der Zugang zu den Ergänzungsleistungen wurde im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung 2011 erleichtert, mit stossenden Konsequenzen: Wer mit 64 Jahren arbeitet und Sozialhilfe beantragt, darf höchstens 4000 Franken Vermögen besitzen. Gibt diese Person ihre Tätigkeit auf und bezieht eine AHV-Rente, ist sie EL berechtigt. Ihr Freivermögen beträgt dann 37 500 Franken, ja sogar 112 500 Franken, wenn sie in der eigenen Wohnung lebt. Warum Rentner besser gestellt sein sollten als Sozialhilfeempfänger und Wohneigentümer als Mieter, ist nicht nachvollziehbar.
Auch können die Kantone die Höhe der anerkannten Einnahmen für die Berechnung des EL-Anspruchs steuern. Das Bundesgesetz schreibt die Berücksichtigung eines Vermögensverzehrs oberhalb der obigen Freibeträge von maximal 20 Prozent pro Jahr vor. Neun Kantone nutzen diesen Spielraum nicht aus und erleichtern somit den Zugang zu EL. Auch anerkennen Kantone für persönliche Auslagen wie Taschengelder, Kleider etc. zwischen 2300 und 6400 Franken pro Jahr. Natürlich ist das Preisniveau im Kanton Zürich anders als im Kanton Glarus. Doch unsere Analysen zeigen keine Korrelation zwischen Lebenskosten und anerkannten Ausgaben.
Die Kantone sind also gefordert. Sie verfügen über Instrumente, um das echte EL-Problem einzudämmen. Die Bekämpfung des Kapitalbezugs jedoch ist eine Scheinlösung. Sie ist zwar bequem, weil sie den Staat vorab nichts kostet und vom Handlungsbedarf in den Kantonen ablenkt. Doch in einer alternden Gesellschaft ist eine längere Perspektive nötig: Sowohl die pflegebedürftigen Senioren als auch die finanzierenden Junioren haben das verdient.
Dieser Beitrag ist am 1. Oktober in der Zeitschrift «Schweizer Versicherung» erschienen. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.