Das Salzregal bezeichnet das Hoheitsrecht der Salzgewinnung und des Salzhandels, ein Recht das in der Schweiz seit jeher den Kantonen zusteht. 1973 schlossen die Kantone – mit Ausnahme des Kantons Waadt – einen Konkordatsvertrag und übertrugen die Rechte und Pflichten des Salzhandels auf die «Schweizer Rheinsalinen AG». Da der Kanton Waadt selbst über Salzvorkommen verfügt, übte er bis letztes Jahr sein Salzregal autonom aus. Ende Juni 2014 trat nun auch der Kanton Waadt der «Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz» bei. Gleichzeitig wurden die Rheinsalinen umfirmiert: Sie treten neu unter dem Namen «Schweizer Salinen AG» auf.

Eine vertane Chance zur Abschaffung des Salzregals | Avenir Suisse

Gut für die Kantonskassen

In der Schweiz ist somit heute einzig die Schweizer Salinen AG berechtigt, Salze zu verkaufen, handeln und importieren. Jährlich werden rund 600 000 Tonnen Salz produziert, die den verschiedensten Verwendungszwecken zugeführt werden (vgl. Abbildung). Im Auftrag der Kantone ist die Schweizer Salinen AG überdies für die Erhebung der Regalgebühren auf allen Salzen zuständig. Bis 2007 betrug die Regalgebühr für Auftausalz z.B. 50 Fr. pro Tonne, was den Kantonen jährliche Fiskaleinnahmen zwischen 15 Mio. und 20 Mio. Fr. bescherte. Auf Druck der Städte und Gemeinden – die Hauptabnehmer von Auftausalz – wurde diese Gebühr im Jahr 2007 auf 1 Fr. pro Tonne reduziert. Noch immer generieren aber die nach Salzarten abgestuften Regalgebühren jährlich 2 Mio. bis 3 Mio. Fr. Weitere 5 Mio. bis 10 Mio. Fr. erhalten die Kantone überdies als Hauptaktionäre der Schweizer Salinen AG aus Dividendenausschüttungen.

Musterbeispiel eines ineffizienten Monopols

2025 werden die Salzabbau-Konzessionen in den Kantonen Baselland und Aargau auslaufen, was bereits heute Fragen nach der zukünftigen Salzversorgung aufkommen lässt. Eigentlich eine perfekte Gelegenheit, sich Gedanken über die Notwendigkeit und Berechtigung eines aus dem Mittealter stammenden Hoheitsrechtes im 21. Jahrhundert zu machen. Diese Chance scheint jedoch bereits vertan. Schon heute lassen die Schweizer Salinen AG verlauten, die Möglichkeit, die Salzversorgung (auch) über Importe sicherzustellen, sei ausgeschlossen worden – der Grundsatzentscheid, die einheimische Salzproduktion weiterzuführen, sei gefallen. Pathetisch wird festgehalten, es sei eine unabhängige und solidarische Versorgung mit Salz aus der Schweiz für die Schweiz sicherzustellen. Das ist nicht im Sinne der Konsumenten, denn das Salzregal vereint einige der negativsten Effekte von Monopolen in sich:

  • Überhöhte Preise: Dass die Schweizer Salzpreise viel zu hoch sind, ist schon lange bekannt. Schwieriger ist, das genaue Ausmass dieser Überteuerung abzuschätzen, da die Salzpreise auch auf wettbewerblichen Märkten – je nach Qualität, Angebot und Nachfrage – variieren. 2013 betrug der Preis für eine Tonne Auftausalz in der Schweiz beispielsweise 190 Fr. und lag damit um Faktor 2 bis 4 höher als im umliegenden Ausland. Auch für den Schweizer Konsument von Speisesalz fällt die Preisdifferenz erheblich aus: Kostet ein Kilo Speisesalz im Deutschen Detailhandel ca. 50 Rappen, bezahlt man in der Schweiz rund doppelt so viel. Die hohen Gewinne der Schweizer Salinen AG riefen dann 2014 sogar die Preisüberwachung auf den Plan.
  • Verhinderung von Marktdynamik: Salz ist nicht einfach Salz, sondern ein Grundstoff aus dem sich allerlei «Lifestyle»-Produkte herstellen und vermarkten lassen – man denke etwa an das als Königin der Salze bezeichnete «Fleur de Sel» oder auch an Mineralsole-Kosmetikprodukte und Badesalze. Jeglicher Import solcher Salze war bis 2014 durch die Rheinsalinen – gegen Gebühren – zu bewilligen. Aufgrund der Intervention der Preisüberwachung wurde zumindest für den Import von Salz in Kleinmengen diese rigide Praxis etwas gelockert. Von einer echten Marktöffnung zu sprechen, wäre aber vermessen: Salzarten, die auch von den Schweizer Salinen AG produziert werden, dürfen weiterhin nicht importiert werden. Und für alle ausländischen Salze mit Preisen unter dem Schweizer Niveau – das nota bene von den Schweizer Salinen selbst festgelegt wird – gilt die protektionistische Regelung, dass die Importe durch die Schweizer Salinen erfolgen und die Abgabepreise an das schweizerische Niveau angepasst werden.
  • Politisches Lobbying: Das Salzregal steht seit Jahr und Tag in der Kritik. Immer wieder gab es auf kantonaler und nationaler Ebene politische Vorstösse für die Abschaffung des Monopols. Der Bundesrat antwortetet 2005 auf eine entsprechende Interpellation mit klaren Worten: Das Salzregal sei nicht mehr erforderlich und vertrage sich nicht mit dem revidierten Kartellgesetz. Mit ihrem Grundsatzentscheid, die einheimische Salzproduktion fortzuführen, haben die Kantone nun erneut bekräftigt, dass sie nicht gewillt sind, auf ihr ergiebiges Monopol zu verzichten. Dabei sind sich die Kantone nicht zu schade, Argumente wie «keine privaten Profiteure» oder «Solidarität mit benachteiligten Randregionen» anzuführen – Argumente, die einer antiquierten Werbebroschüre aus planwirtschaftlichen Zeiten entnommen sein könnten.

Somit bleibt auf absehbare Zeit alles beim Alten: Die Kantone sind weiterhin nicht gewillt auf die lukrativen Einnahmen aus dem Salzregal zu verzichten und halten stur – entgegen jeglicher ordnungspolitischer Räson – an ihren historischen Pfründen fest.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im «Kantonsmonitoring 6: Von alten und neuen Pfründen» (Dezember 2014).