Ertragsüberschüsse der Schweizer Kantone im Mehrjahresvergleich

In der Diskussion um die EU-Fiskalunion wird von prominenter Seite wie etwa Thomas Straubhaar oder Harold James gesagt, dass das Autonomiemodell der USA oder der Schweiz Modell stehen könnte.

Könnte die Schweiz tatsächlich ein Vorbild für eine europäische Fiskalunion sein?  Sieht man einmal von den anderen historischen Umständen ab, unter denen das Finanzsystem der Schweiz entstanden ist, so erfüllt es die strengen Kriterien einer Fiskalunion im Grunde genommen nicht. Die Kantone sind in ihrer Finanz-und Steuerpolitik autonom, auch wenn sie gewisse formale Vorgaben hinsichtlich Steuerarten und Bemessungsgrundlagen beachten müssen. Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist beschränkt, und es gibt keine Vorgaben für den kantonalen Schuldenstand.

Zahlreiche Kantone haben aber noch vor dem Bund selbst Schuldenbremsen eingeführt. Die Kantone  haften allein für ihre Schulden, und deren Übernahme durch den Bund ist nicht vorgesehen. Im Falle einer ernsthaften Bedrohung oder Störung eines Kantons käme es gemäss Art. 52 Abs. 2 der Bundesverfassung zu einer Bundesintervention, aber eine eigentliche Insolvenzgesetzgebung für die Kantone gibt es nicht. Man kann sich im Lichte der jüngsten Erfahrungen fragen, ob diesbezüglich nicht mehr vorgesehen werden müsste wie z.B. die Einführung von Umschuldungsklauseln in kantonalen Anleihen. Oder sind kantonale Konkurse auch in Zukunft einfach undenkbar? Das Schweizer Modell zeichnet sich insgesamt durch eher lockere Zügel und einen hohen Grad an Eigenverantwortung aus.

Eine Fiskalunion in diesem Sinn würde nicht notwendigerweise eine Harmonisierung von Steuergesetzen oder -sätzen erfordern und auch keine zentrale Ausgabenpolitik bedingen. Allerdings können in einem solchen Modell die Risikoprämien nicht zu hoch sein, wenn die Europäische Währungsunion Bestand haben soll. Zusätzlich zu einer so konzipierten Fiskalunion müsste nach Thomas Straubhaar noch ein strenges Konkursverfahren im Falle staatlicher Insolvenz hinzukommen. Dass die politische Entwicklung in der EU in diese Richtung führt, wäre aus ordnungspolitischer Sicht  wünschbar. Der  Zug scheint allerdings vielmehr in Richtung von mehr kollektiver Verantwortung zu gehen.