Gemäss Bundesverfassung (Art. 87) liegt die Kompetenz für Gesetzgebung und Regulierung in der Aviatik prinzipiell beim Bund. Der Kanton Zürich sichert sich seinen Einfluss auf den Landesflughafen in Kloten durch ein ungewöhnliches Konstrukt: der Verschränkung zwischen Eigentumsrechten und einem kantonalen Flughafengesetz. Dieses untersagt der Kantonsregierung, ihren Anteil an der Flughafen AG unter 33% zu senken, und es verpflichtet die Flughafen AG, mindestens einen Drittel des Verwaltungsrats vom Kanton besetzen zu lassen. Die Kantonsregierung darf im Verwaltungsrat der AG Änderungen des Pistensystems und des Betriebsreglements nur in Form eines referendumsfähigen Beschlusses zustimmen.

Zudem schreiben die Statuten der Flughafen AG fest, dass kein anderer Eigentümer Stimmrechte von mehr als 5% ausüben kann – was für eine börsenkotierte Aktiengesellschaft eine starke Einschränkung privater Eigentumsrechte bedeutet. Dieses Zusammenwirken zwischen den Statuten der Flughafen AG und dem kantonalem Flughafengesetz räumt dem Kanton «quasi-regulatorische» Kompetenzen ein. Es ist ein Einfalltor für kantonale Initiativen – die nächste kommt am 27. November an die Urne – und ermöglicht widersprüchliche Regulierungen auf kantonaler und nationaler Ebene, wie folgendes Beispiel zeigt:

Im November 2007 stimmte das Volk im Kanton Zürich für die Einführung des «Zürcher Fluglärmindex» (ZFI), dem zufolge die Zahl der stark vom Lärm betroffenen Anwohner 47‘000 nicht überschreiten soll.

Die speziell entwickelte Methodik zur Messung der Lärmbelastung gemäss ZFI unterscheidet sich deutlich von jener der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV). Auf der Karte (vgl. Abb.) sieht man die grosse Diskrepanz zwischen den Gebieten, die mit Lärm über den LSV-Grenzwerten beschallt werden (innerhalb der roten Linien) und jenen, die gemäss ZFI stark von Fluglärm betroffen sind (graue Flächen). Dieser Widerspruch erschwert die wichtige Koordination zwischen Flughafen- und Siedlungsentwicklung.

Der Bauboom in den Umlandgemeinden ist einer der Hauptgründe, warum der ZFI-Schwellenwert von 47’000 stark lärmbelasteten Anwohnern bald erreicht und der Flughafen somit in seinen zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden soll.

Für Baurestriktionen in den lärmbetroffenen Gebieten sind jedoch die LSV-Grenzwerte relevant. Etwa 70% der laut ZFI stark von Lärm betroffenen Anwohner leben in Gebieten ausserhalb der entscheidenden Immissions-Grenzwertkurve und die Baurestriktionen greifen hier folglich nicht. Die überlappenden und widersprüchlichen Regulierungsinstrumente zwischen Bund und Standortkanton verhindern somit eine sinnvolle Abstimmung zwischen Flughafen- und Siedlungsentwicklung.

Avenir Suisse hat 2009 eine Studie mit dem Titel «Nationale Infrastruktur im föderalen Geflecht: Der Dauerkonflikt um den Flughafen Zürich» veröffentlicht.