Der Flughafen Zürich hat im Schweizer Flugverkehr eine herausragende Stellung. 60% des Passagieraufkommens und 80% des Frachtvolumens werden hier abgewickelt. Für die Ansiedlung internationaler Unternehmenszentralen, den Tourismus in den Bergkantonen und für die globale Anbindung des Standorts Schweiz ist er damit eine Infrastruktur von nationaler Bedeutung – aber trotzdem hat der Bund kaum was zu sagen.

Bei fast allen anderen«nationalen Infrastrukturen» kam es seit der Gründung des Bundesstaates zu einer Kompetenzverschiebung von der kantonalen auf die nationale Ebene: Das Postwesen wurde 1848 aus Effizienzgründen auf den Bund übertragen. Die Zuständigkeit für die Eisenbahn wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Bund verlagert, als man die in eine Krise geratenen Privatbahnen nationalisierte und fusionierte. Der Investitionsbedarf und die landesweite Bedeutung brachten dem Bund neue Befugnisse beim Bau des Nationalstrassennetzes (1960) und der NEAT (in den 1990er Jahren). Auch im Neuen Finanzausgleich wurden nach der Jahrtausendwende viele föderale Zuständigkeiten, etwa für die Nationalstrassen, neu geordnet.

Aber bei den Flughäfen haben die Standortkantone und Umlandgemeinden noch immer starken Einfluss auf die Entwicklung und auf die Raumplanung in den Flughafenregionen. Insbesondere der Kanton Zürich sichert sich über seine Aktienanteile an der Flughafen AG und die im kantonalen Flughafengesetz festgeschriebene politische Instrumentalisierung des Verwaltungsrats Vetorechte bezüglich Veränderungen von Pistensystem und Betriebsreglement. Dies bietet einen Hebel für kantonale Volks- und Behördeninitiativen, den es in der Form bei anderen nationalen Infrastrukturen nicht gibt. Regionale Partikularinteressen können so einzelne Entscheidungen immer wieder blockieren und verzögern.

Die starke Rolle des Standortkantons trägt der gewandelten Bedeutung des Flughafens, der sich seit seinem Bau vor 60 Jahren von einem Rollfeld mit geringem Verkehrsaufkommen zu einem internationalen Drehkreuz entwickelt hat, nicht hinreichend Rechnung.

Es bräuchte eine zentrale Instanz, die einen übergeordneten Interessensausgleich herbeiführen könnte. Diese wäre naheliegender Weise der Bund: Angesichts der ansonsten umfassenden Bundeskompetenzen in der Aviatik ist die Kontrolle der Standortkantone über die Landesflughäfen ein Sonderfall. Die geplante Revision des Luftfahrtgesetzes, in der auch die Trägerschaft der Landesflughäfen zur Disposition steht, böte Gelegenheit für die überfällige Neuordnung der Kompetenzen.

Avenir Suisse hat 2009 eine Studie mit dem Titel «Nationale Infrastruktur im föderalen Geflecht: Der Dauerkonflikt um den Flughafen Zürich» veröffentlicht.