Der Flugplatz Dübendorf (© Schweizer Luftwaffe)

Der Flugplatz Dübendorf (© Schweizer Luftwaffe)

Das totalrevidierte Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG), das in der Wintersession vom Parlament verabschiedet werden dürfte, schafft auch eine Rechtsgrundlage für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks. Diese Idee ist auf Grund einer von beiden Räten überwiesenen Motion in das FIFG aufgenommen worden. Man verspricht sich davon eine  bessere Positionierung der Schweiz als Forschungs- und Wissensnation, eine Attraktivitätssteigerung für internationale Investoren und den Ausbau zukunftsträchtiger Branchen.

Diese Idee hat eigentlich im FIFG gar keinen Platz, wie der Bundesrat im erläuternden Bericht zum FIFG vom Oktober 2009 selbst schreibt. Es handle sich dabei «weder um eine Massnahme der Forschungsförderung noch um eine Massnahme der Innovationsförderung im Sinne des Gesetzes, sondern explizit um eine national orientierte Massnahme der Standortförderung». So dürfte der Bundesrat denn auch nur widerwillig der Motion gefolgt sein, wie zwischen den Zeilen seines Berichts zur Gründung einer «Stiftung Forschung Schweiz» vom 14. März 2008  herauszulesen ist.

Mit der Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlage wird ein zusätzlicher Subventionstatbestand  in das FIFG integriert. Auch wenn sich der Bund weder als aktiver Stifter noch als strategischer Mitträger der Stiftung in die Pflicht nehmen lassen will, so spricht die Erfahrung eher dafür, dass er sich kaum von der Finanzierung der Betriebskosten wird dispensieren können. Der Mittelverteilungskampf im Bereich von Bildung, Forschung und Innovation dürfte sich in Zukunft  weiter verschärfen.

Das Beispiel zeigt aber auch, wie beliebt quer durch alle politischen Parteien gerade die Förderungspolitik  in diesem Bereich ist. Politiker wollen nicht abstrakt über die Verbesserung innovationsorientierter Rahmenbedingungen fördern, sondern konkret und sichtbar, wozu sich ein nationaler Innovationspark besonders gut eignet. Es überrascht deshalb nicht, wenn Politiker, Kantone und Private jeweils schnell zur Stelle sind, wenn der Bund sein monetäres Füllhorn öffnet oder, wie in diesem Fall, Landimmobilien der Armee und andere brachliegende Flächen zur Verfügung stellt. So engagieren sich nicht nur die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, sondern auch ein Verein namens «Swiss Innovation Park», wollen sich doch alle ein Stück vom «Bundesfilet» abschneiden. Die Frage, wie und ob überhaupt ein nationaler Innovationspark noch in das heutige Innovationsgeschehen passt, scheint dagegen eher sekundär zu sein.

Wo liegen die Problemfelder?

  1. Es bestehen bereits heute einige private und gemischtwirtschaftliche Wissenschafts- und Technologieparks. Zudem sind auch die beiden ETH auf diesem Gebiet schon aktiv (Parc scientifique, Science City). Schliesslich sind die laufenden Initiativen der KTI im Bereich des Wissens- und Technologietransfers zu erwähnen. Wie alle diese Aktivitäten mit einem nationalen Innovationspark koordiniert werden sollen, ist weitgehend unklar. Sicher aber entsteht weiterer, zeitraubender und wahrscheinlich auch kostspieliger  Koordinationsbedarf.
  2. Unternehmensinnovation ist heute ein wechselseitiger, simultan ablaufender  Prozess zwischen verschiedenen Akteuren (Unternehmen, Konkurrenten, Hochschulen, Kunden, Konkurrenten). Dafür stehen die Konzepte «open innovation» oder «crowdsourcing» mit dem Ziel,  möglichst alle für das eigene Unternehmen relevanten externen Wissensquellen in das Innovationsgeschehen einzubinden. Die Vorstellung des linearen Innovationsmodells, wonach alles notwendige Wissen aus Hochschulen über die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung, Pilot- und Demonstrationsprojekte in die Unternehmenswelt fliesst, ist längst überholt. Ebenso die Vorstellung von Wissenshalden bei den Hochschulen, die bloss abgeholt bzw. in die Firmen «gepuscht» werden müssten.
  3. Schweizer Unternehmen spielen auf dieser neuen «Innovationsklaviatur» schon munter mit. So gaben sie 2008 rund 3,2 Mrd. Franken  für «extramuros F+E» aus, wovon 69% ins Ausland flossen.  Die KMU bis 99 Beschäftige investierten in diese externe Wissensquelle 360 Mio. Fr. Gemäss einer kürzlich publizierten Untersuchung der KOF ETH nutzen Schweizer Unternehmen von 14 möglichen externen Wissensquellen bereits mehr als 10, allerdings mit grossen Unterschieden zwischen den Firmen. Die Schweiz steht somit bei den externen Wissensquellen der Firmen schon heute nicht mehr an erster Stelle. Daran wird im Zeitalter der globalen Wissens- und Technologiebeziehungen auch ein nationaler Innovationspark kaum mehr etwas ändern.
  4. Die Vorstellung, es würden sich zukunftsträchtige Branchen einfach um einen nationalen Innovationspark ansiedeln oder ganze Wertschöpfungsketten liessen sich darin zusammenführen, wird empirisch nicht gestützt und muss wohl eher als Wunschdenken bezeichnet werden. Hinzu kommt, dass ein nationaler Innovationspark aus regionalpolitischen Gründen ja mindestens an mehreren Orten angesiedelt werden müsste, was das Ganze noch zusätzlich erschwert. Auch in der führenden  wissenschaftlichen Literatur spielen Innovationsparks kaum eine Rolle (siehe z.B. Baumol oder Bhidé).

Vor diesem Hintergrund erscheinen die Erwartungen, welche die Politik an einen nationalen Innovationspark stellt, reichlich vermessen. Es gäbe wohl bessere Möglichkeiten, um die internationale Stellung und die Ausstrahlungskraft  der Schweiz als Forschungs- und Wissenschaftsnation zu stärken. Der Charme der schweizerischen Wirtschaftspolitik, so sagte der renommierte Nationalökonom Carl Christian von Weizsäcker vor vielen Jahren in einem ähnlichen Zusammenhang  einmal, bestehe darin, dass sie Fehler von andern immer erst zehn Jahre später mache.