Die wirtschaftlichen Schäden infolge der Coronakrise haben erhebliche Konsequenzen auf unsere Sozialwerke: Einerseits sinkt die Lohnsumme (und damit die Lohnbeiträge), anderseits gehen die Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone zurück, weshalb wichtige Finanzierungsquellen der Sozialversicherungen unter Druck geraten. Dazu schiessen die Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Staatsverschuldung in die Höhe. Zwar sind die Kurzarbeitsentschädigungen und die Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) der Beitragspflicht der Alters- und Invalidenversicherungen (AHV und IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) und zum Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) unterstellt. Dadurch sind 60% bis 75% der Einnahmenrückgänge dieser Sozialwerke im Jahr 2020 gesichert. Trotzdem werden AHV und BVG weiter in Schieflage geraten, denn ihre leicht reduzierten Ausgaben während der Pandemie können den Einnahmenrückgang nicht kompensieren. Deshalb ist bei den Reformen der ersten und zweiten Säule auf Rentenerhöhungen oder grosszügige Entschädigungen für die Übergangsgenerationen zu verzichten.
Sozialwerke im Corona-Stresstest
Analyse Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Schweizer Sozialversicherungen