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Berufliche Vorsorge / BVG
Berufliche Vorsorge sichert Fortsetzung der gewohnten Lebensführung im Pensionsalter (2. Säule)
Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist die zweite von drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems. Sie ergänzt die Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV). Ziel der beruflichen Vorsorge, ist die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung im Pensionsalter. Während die erste Säule für alle obligatorisch ist – das heisst auch für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige –, werden der zweiten Säule nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem jährliche Einkommen von mindestens 21’150 Fr. (2015) obligatorisch angeschlossen. Die zweite Säule ist eine kapitalgedeckte Versicherung. Sie basiert auf einem individuellen Sparprozess, der mit 25 Jahren beginnt und bis ins Alter von 65 Jahren dauert. Zum Pensionierungszeitpunkt kann der Versicherte sein angespartes Kapital beziehen, oder in eine Lebensrente umwandeln. Die BVG-Jahresrentenhöhe wird durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem sogenannten Umwandlungssatz bestimmt. 2013 betrug das angesparte Kapital der Pensionskassen und Lebensversicherer rund 883 Mrd. Fr.
Das sozio-ökonomische Umfeld hat sich seit der Einführung des BVG-Obligatoriums im Jahr 1985 stark verändert. Die Individualisierung der Gesellschaft, die Alterung der Bevölkerung und tiefere Renditen am Kapitalmarkt stellen das Sozialwerk vor wichtige Herausforderungen. Die gesetzlichen Grundlagen haben mit dieser Entwicklung nur zum Teil Schritt gehalten. Jerôme Cosandey und Alois Bischofberger plädieren in «Verjüngungskur für die Altersvorsorge» deshalb für eine umfassende Reform.