In der Schweiz werden jedes Jahr über 40 000 Firmen neu gegründet. Die dabei anfallenden administra­tiven Kosten mögen für versierte Gründer zu bewältigen sein, volkswirtschaftlich fallen sie durchaus ins Gewicht. Grund dafür ist, dass viele Behördenschnittstellen im analogen Zeitalter verharren. In der Folge ist eine Firmengründung in der Schweiz übermässig schwer­fällig und kostspielig. Das Land schneidet denn auch in diversen internationalen Rankings zum Thema schlecht ab, und Unternehmen beklagen sich seit Jahren über umständ­liche Behörden­gänge.

Veraltete Strukturen erhalten sich gegenseitig am Leben

Der Ruf nach einer umfassenden Digitalisierung wird folglich immer lauter. Doch einfach die bestehenden Prozesse elektronisch umzusetzen, greift zu kurz. Die Digitalisierung sollte vielmehr zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Strukturen grundsätzlich zu überarbeiten. Gerade im Bereich der Firmengründungen halten die Vorschriften zum Gründungs­kapital und zur öffentlichen Beurkundung einer kritischen Prüfung nicht stand.

Ein Blick in die unternehmerische Praxis zeigt, dass die hohen Gründungs­anforderungen ungeeignet sind, ihr eigentliches Ziel zu erreichen: nämlich das Vertrauen im Geschäftsverkehr und in den Gläubigerschutz zu stärken. Gleichzeitig bremsen die umständlichen Vorschriften die Digitali­sierung der Behörden aus – überhöhte Anforderungen und analoge Prozesse halten sich gegenseitig am Leben.

Mit einer neuen Rechtsform die Blockade überwinden

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, schlägt Avenir Suisse die Einführung einer neuen Rechtsform vor: eine digitale Mini-GmbH. Weitgehend angelehnt an die traditionelle GmbH, soll die digitale Mini-GmbH folgende drei Merkmale aufweisen:

  • Verzicht auf Vorschriften zum Gründungskapital
  • Verzicht auf öffentliche Beurkundungen
  • Verzicht auf Papier: Identitätsprüfung, Handelsregisteranmeldung sowie die gesamte Interaktion mit den Behörden soll nur noch auf elektronischem Weg möglich sein.

Das Handelsregisterwesen neu denken

Verschiedene Länder haben bereits vor Jahren eine «Einstiegs-Kapitalgesellschaft» eingeführt und damit positive Erfahrungen gesammelt. Weil die Schweiz als «Spätzünderin» eine solche Rechtsform bisher nicht kennt und digitale Anwendungsmöglichkeiten in der Verwaltung brach liegen, ergibt sich nun die Gelegenheit, gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen:

  • Einerseits werden mit einer digitalen Mini-GmbH Firmengründungen einfacher, schneller und günstiger.
  • Anderseits wird dadurch die Digitalisierung der Schnittstellen zwischen Behörden und Wirtschaft forciert. Die Modernisierung des Handelsregisterwesens wird beschleunigt, was wiederum das Potenzial birgt, die Transparenz im Geschäftsverkehr und damit den Gläubigerschutz nachhaltig zu erhöhen.

Die Einführung einer digitalen Mini-GmbH hätte somit positive Effekte auf das Unter­nehmertum in der Schweiz, die weit über die unmittelbare Reduktion der Bürokratiekosten hinausgingen.