Mit der Verlegung des Glasfasernetzes bis in die Haushalte vollzieht die Schweiz einen bedeutenden Schritt beim Ausbau ihrer Telekom-Infrastruktur. Dabei stellen sich Fragen bezüglich des künftigen Wettbewerbs- bzw. Regulierungsregimes, zumal die geltende Gesetzgebung keinen regulierten Netzzugang bei Glasfaser vorsieht. Zwar planen neben Swisscom auch zahlreiche städtische Elektrizitätswerke Investitionen in Glasfasernetze, doch ist damit ein stabiler und effektiver Infrastrukturwettbewerb nicht mit Sicherheit gewährleistet.

Die Studie von Avenir Suisse schlägt einen differenzierten Regulierungsansatz vor, welcher grundsätzlich von einem funktionierenden Infrastrukturwettbewerb ausgeht und von einem regulierten Netzzugang absieht. Werden jedoch die Voraussetzungen für effektiven Wettbewerb nicht oder nicht mehr erfüllt, erfolgt ein regulierter Netzzugang auf regionaler Ebene. Die Effektivität dieses Ansatzes wird entscheidend gestärkt, wenn der Regulator auf die Gestaltung der Investitionspartnerschaften zwischen Swisscom und den Elektrizitätswerken Einfluss nehmen kann. Ausserdem würde die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbes nachhaltig verbessert, wenn die Elektrizitätswerke eine gemeinsame Netzgesellschaft bildeten.