Der Patentschutz ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Innovation. Umstritten ist indessen, wie weit er gehen soll. Immer wieder flammt in diesem Zusammenhang die Debatte um Parallelimporte patentgeschützter Güter auf. Produzenten sehen im Verbot von Parallelimporten ein Mittel zum Schutz ihrer Eigentumsrechte und der Innovationsanreize. Handel und Konsumenten ist dieses Instrument ein Dorn im Auge, werden doch dadurch die Preise in der Schweiz künstlich hoch gehalten.

Avenir Suisse hat die Frage der Parallelimporte aus ökonomischer Sicht untersucht und kommt zum Schluss, dass die Zulassung von Parallelimporten sinnvoll ist. Dies ist eindeutig der Fall bei nicht preisregulierten Gütern, wo freier Handel Wohlfahrtsgewinne bringt. Aber auch bei preisregulierten Gütern wie Arzneimitteln sprechen die Argumente für eine Öffnung des Marktes. Das Diskussionspapier zeigt, dass einerseits mit der Zulassung von Parallelimporten im Arzneimittelbereich keine direkte Beeinträchtigung der Forschungsanreize verbunden ist. Im Zuge einer allgemeinen Deregulierung sollte aber – sofern Interbrand-Wettbewerb existiert – die heute sehr strenge Wettbewerbsgesetzgebung bei vertikalen Vertriebssystemen gelockert werden. Damit würden die Unternehmen in der Gestaltung ihrer Absatzkanäle wieder freier.