Die derzeitigen Mindestumwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge reflektieren die Realität nicht mehr. Dadurch werden Milliarden umverteilt. Verlierer sind die jungen Erwerbstätigen, die zu wenig Zins auf ihre Sparguthaben erhalten. Das ist wahrer Rentenklau.

Die Notwendigkeit, den Umwandlungssatz zu senken, wird kaum mehr bestritten, doch es braucht dafür flankierende Massnahmen, um Renteneinbussen der Neurentner abzufedern. Eine gleich hohe Rente bei tieferem Umwandlungssatz bedingt höhere Sparguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung. Diese Finanzierungslücke kann mittelfristig durch höhere Lohnbeiträge oder eine längere Beitragsdauer geschlossen werden. Allerdings greifen diese Massnahmen für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, zu spät.

Für die Probleme dieser Übergangsgeneration gibt es bewährte, in der Praxis erprobte Lösungen. Es braucht keine zentralistischen, bürokratischen Experimente wie einen Ausgleich über die AHV oder einen Kompensationspool wie den Sicherheitsfonds. Diese gefährden die Risikodiversifikation des Dreisäulenkonzepts, machen die bisherigen Anstrengungen verantwortungsvoller Pensionskassen zunichte und setzen Fehlanreize.

Dezentrale, von den Sozialpartnern definierte Lösungen sind überlegen. Sie berücksichtigen die individuelle Situation der Vorsorgeeinrichtungen und ihrer Versicherten. Dadurch wird auch die Verantwortung der Stiftungsräte und die Stabilität des Systems nachhaltig gestärkt.

Letztlich braucht die berufliche Vorsorge mehr Flexibilität. Zur Lösung der Probleme plädiert Avenir Suisse für eine Senkung des Umwandlungssatzes, in der Praxis erprobte Sonderregeln für die Übergangsgeneration und eine stärkere Dezentralisierung der Entscheidungen und der Verantwortung, vor allem eine dezentrale Festlegung des Mindestumwandlungssatzes durch die Pensionskassen.