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Umwandlungssatz
Variable für die Berechnung der jährlichen Altersrente
Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das Alterskapital multipliziert und in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Ein Umwandlungssatz von 6,8% ergibt bei einem Sparguthaben von 100’000 Fr. beispielsweise eine jährliche Rente von 6’800 Fr. Der ökonomisch richtige Umwandlungssatz hängt primär von zwei Faktoren ab: der Lebenserwartung bei Pensionierung und der durchschnittlichen Rendite auf dem angesparten Kapital. Der gesetzlich festgelegte Mindestumwandlungssatz orientiert sich jedoch nicht an diesen Realitäten. Je nach Annahmen können unterschiedliche Umwandlungssätze «richtig» sein: Damit bahnt sich ein ewiger Streitpunkt zwischen Experten und Politikern an. Deshalb ist es nicht zielführend, den einen und einzigen Umwandlungssatz im Gesetz zu verankern. Neue, flexiblere und dezentrale Definitionsmechanismen sind gefragt. Avenir Suisse hat sich in «Die schiefe zweite Säule» im Detail mit möglichen Reformen zum Umwandlungssatz auseinandergesetzt.

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