Seit 1995 verfügt die Schweiz über ein modernes Kartellgesetz. Der ursprüngliche Mangel dieses Regelwerks, nämlich dass Verstösse erst im Wiederholungsfall sanktionierbar waren, wurde mit der Revision des Kartellgesetzes im Jahr 2003 beseitigt. Im Zuge der hitzig geführten Diskussion um die «Hochpreisinsel Schweiz» wurden aber gleichzeitig Neuerungen eingeführt, die erhebliches Potenzial für staatliche Fehlinterventionen bergen.
Anhand ausgewählter Fallbeispiele illustriert Avenir Suisse, dass durch die geänderte Definition von Marktbeherrschung sowie eine strengere Behandlung von Vertikalabreden wieder der Schutz einzelner Wettbewerber in den Vordergrund gerückt ist. Der 1995 eingeleitete Paradigmenwechsel – weg vom Schutz der Wettbewerber, hin zum Schutz des wirksamen Wettbewerbs – könnte dadurch wieder rückgängig gemacht werden. In aller Regel werden Wettbewerbsbeschränkungen nicht toleriert, die von privaten Unternehmen ausgehen. Dies ist zweifellos richtig so. Doch gilt es gerade hier, Augenmass zu bewahren. Denn die Effizienz der Märkte kann durch unsachgemässe staatliche Interventionen ebenso beeinträchtigt werden wie durch private Wettbewerbsbeschränkungen. Aus ökonomischer Sicht ist zentral, dass sich die Wettbewerbspolitik darauf beschränkt, den Wettbewerb als Institution zu schützen – und nicht einzelne Wettbewerber.