Regulierungstätigkeit im Konsumbereich | Avenir Suisse

Pro Jahr werden im Durchschnitt auf Bundesebene 57 Gesetzesänderungen im Namen der Konsumenten beschlossen. (Grafik: Avenir Suisse)

Der Bestand der geltenden Erlasse des Landesrechtes ist gemessen am Seitenumfang in den letzten ca. 25 Jahren deutlich gewachsen – von rund 20 000 (1990) auf 30 000 (2014) Seiten. Auch im Konsumbereich ist die Regulierungsdynamik beachtlich. Das Büro für Konsumentenfragen (Bfk) publiziert seit 2008 alle Änderungen in der Bundesgesetzgebung, die die Konsumenten direkt oder indirekt betreffen: Pro Jahr wurden im Durchschnitt auf Bundesebene 57 Gesetzesänderungen beschlossen (vgl. Abbildung). Hierbei betreffen die Gesetzesänderungen eine Vielzahl von Bereichen – von «A» wie Arzneimittel bis «Z» wie Zivilrechtspflege.

Hohe Regulierungsdichte mit fragwürdigem Nutzen

Aus den Ausführungen des Bfk geht nicht klar hervor, ob die entsprechenden Änderungen aus einer konsumentenpolitischen Perspektive jeweils als sinnvoll erachtet werden oder nicht. Und offensichtlich sagt die nackte Zahl der Gesetzesänderungen nichts über die Qualität, die Notwendigkeit oder den Nutzen einzelner Regulierungen aus. Beispiele fragwürdiger Regulierungen im Konsumbereich gibt es aber unzählige: Zu nennen sind vor allem Deklarations- und Etikettenpflichten, wo von der EU abweichende Schweizer Normen preistreibende Spezialverpackungen nötig machen. So dürfen Produkte, die zu einer besseren Bräunung der Haut beitragen sollen, nicht wie im Ausland mit dem Wort «Sonnenvorbereitung» und Hustenbonbons – wenn sie kein Zulassungsverfahren nach dem Heilmittelgesetz durchlaufen haben – nicht mit dem Hinweis «bei Husten und Heiserkeit» beworben werden. Die starre Festlegung von Schriftarten und Schriftgrössen für aufgedruckte Produktinformationen nach schweizerischem Lebensmittelrecht erschweren den Import unterschiedlichster Nahrungsmittel. Aber auch die geforderte Dreisprachigkeit von Warn- und Sicherheitshinweisen ist ein Beispiel für Regulierungen mit marktabschottender Wirkung.

Weiter finden sich auch im Bereich der Zulassungen sowie im Zollwesen viele Beispiele, die den Handel mit Gütern und Dienstleistungen behindern und die positiven Effekte von Wettbewerb für die Konsumenten schmälern. Zulassungspflichten für Produkte, die in der EU legal in Verkehr gesetzt wurden – beispielsweise Arzneimittel, Biozide oder Düngemittel –, sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Im Zollwesen sind es die teilweise prohibitiven Tarife im Agrarsektor, die im Lebensmittelbereich der Hauptverursacher der «Hochpreisinsel Schweiz» sind.

Wettbewerb als wirksamster Konsumentenschützer

Die genannten Beispiele zeigen deutlich, dass Regulierung nur zu oft das gute Funktionieren der Märkte beeinträchtigt und sich letztlich nachteilig für die Konsumenten auswirkt: Falsch ausgestaltete oder überschiessende Regulierung hindert die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen daran, optimal auf die Wünsche und Bedürfnisse der Konsumenten einzugehen. Sie verteuert die Produktions- und Vertriebsprozesse und führt so zu höheren Endkundenpreisen. Oftmals erhöht Regulierung überdies die Markteintrittsschranken und schafft künstlich Marktmacht, was sich in der Regel ebenfalls preistreibend auswirkt. Die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflussen neben den Preisen auch die Angebotsvielfalt und können die – heutigen und zukünftigen – Wahlmöglichkeiten der Konsumenten einschränken.

Regulierungen (auch wenn sie gut gemeint sind) gefährden also vielfach den längerfristig effektivsten Konsumentenschützer – nämlich den Wettbewerb. Daraus lässt sich die grundsätzliche Forderung ableiten, auf eine spezifische staatliche Konsumentenpolitik weitestgehend zu verzichten. Mit anderen Worten, das Gemeinwesen sollte sich primär darauf beschränken, die Menschen mittels allgemeiner Rechtsgrundsätze in ihrer Rolle als Verbraucher und Konsumenten zu stärken und dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb spielen kann und die Konsumenten ihre Funktion als «Lenker des Angebots» bestmöglich wahrnehmen können.

Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie im avenir debatte «Gefährdete Konsumentenfreiheit».