Im internationalen Vergleich hat unsere direkte Demokratie einen ausufernden Ausbau des Sozialstaats gebremst. Doch genau dieses Mitspracherecht des Volks hat in den letzten Jahrzehnten notwendige wirtschaftspolitische Reformen verhindert. Mit zwei wichtigen Ausnahmen: 1995 erzielte die Einführung einer Ausgabenbremse eine Zustimmung von 83% und 2001 stimmten 85% für die Einführung einer Schuldenbremse. Eine Stabilisierungsregel für die nachhaltige Finanzierung der AHV wäre demnach naheliegend.
Umso mehr, dass solche Automatismen im Ausland Zuspruch finden. Manche Länder setzten auf der Einnahmeseite an. Die Lohnbeiträge für die Finanzierung des «Régime de rentes du Québec» werden automatisch um 0,1 Prozentpunkte erhöht, wenn die finanzielle Stabilität der Reserve – das Pendant zum AHV-Fonds – nicht mehr gewährleistet ist. Pikante Details: die Reserve der ersten Säule der kanadischen Provinz reicht für 3 Jahre Ausgaben (der AHV-Fonds hingegen für knapp ein Jahr) und ihre Stabilität muss für die nächsten 50 Jahre sichergestellt werden.
Andere Länder setzten auf der Leistungsseite an. In Schweden hängt die Rentenhöhe vom Deckungsgrad der 1. Säule ab. Fällt dieser unter 100%, müssen die Renten gekürzt werden. Dieser Fall trat nach der Finanzkrise von 2008 ein und wurde gleich zum Härtetest. Doch setzten die Schweden ihren Stabilisierungsmechanismus strikt um. 2010 sanken die Renten um 3,0%, 2011 um 4,5%. Zur Stützung der Kaufkraft der Senioren verabschiedete die Regierung aber Wohnbeihilfen und Steuererleichterungen für Rentner. Dieser Ansatz sichert zwar die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge und Transparenz bei Umverteilungen, doch weicht er vom Prinzip der gleichen Besteuerung für gleiche Einkommen ab und bevorzugt einseitig die Rentner.
Eine weitere Möglichkeit sind Automatismen beim Pensionierungszeitpunkt, wie sie Dänemark eingeführt hat. Dort wird das ordentliche Rentenalter ab 2027 an die Lebenserwartung gekoppelt. Der Automatismus soll sicherstellen, dass Dänen im Durchschnitt 14,5 Jahre Pension beziehen. Zum Vergleich betrug 2013 die durchschnittliche Lebenserwartung im Alter 65 in der Schweiz 19,1 Jahre für Männer und 22,1 Jahre für Frauen.
Wie sollte eine Stabilisierungsregel für die AHV aussehen? Ein wichtiges Element im Schweizer Kontext ist die Opfersymmetrie: die Balance zwischen Mehreinnahmen und Leistungsanpassungen einerseits, und die breite Abstützung zwischen Aktiven und Rentnern andererseits. Der Vorschlag der Altersvorsorgereform 2020 erfüllt diese Bedingung nur im ersten Anblick. Er sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Sistierung der automatischen Rentenanpassung am Mischindex vor, falls das Niveau des AHV-Fonds unter 70% einer Jahresausgabe fällt. Doch nach fünf Jahren müsste die Sistierung aufgehoben und die Inflation weitgehend kompensiert werden. Die Regelung würde de facto nur Mehreinnahmen und nur bei den Aktiven fordern.
Ein vom Arbeitgeberverband verfolgter Ansatz sieht hingegen eine Anhebung der Mehrwertsteuer um wenige Promille-Punkte statt einer Erhöhung der Lohnbeiträge vor. Damit werden Mehreinnahmen von den Aktiven und den Rentnern verlangt. Als Leistungsanpassung sollte, statt der Sistierung des Mischindexes, das Rentenalter um einzelne Monate erhöht werden. Die AHV-Renten würden somit nicht gekürzt und das in der Verfassung verankerte Leistungsziel könnte auch in einem inflationären Umfeld sichergestellt werden. Wie die Beispiele zeigen, können Stabilisierungsregeln sehr wirksam sein, wenn sie richtig umgesetzt werden. Wer auf diese Weise Defizite der AHV nicht bremst, ist selber schuld.
Der Beitrag erschient im Magazin «Schweizer Versicherung» am 4. Mai 2015.