Das strittigste Element der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes ist die landesweite Einführung einer Mehrwertabgabe auf Neueinzonungen. Aber um welche Summen geht es hier eigentlich? 

Durch die Einzonung von Bauland steigt der Quadratmeterpreis eines Grundstücks über Nacht auf das 30- bis 100-fache. Da solche Wertsteigerungen durch einen behördlichen Planungsakt verursacht werden, spricht man auch von «Planungsmehrwert». Während Landwirtschaftsland etwa 10 Fr. pro Quadratmeter  kostet, ist Bauland in der Regel zwischen 300 Fr. und 1000 Fr. pro Quadratmeter wert.

Bis vor Kurzem existierten kaum Zahlen über diesen Mehrwert, der in der Schweiz regelmässig durch Neueinzonungen geschaffen wird. Vor allem fehlten Statistiken zu den eingezonten Flächen, da diese von den meisten Kantonen nicht veröffentlicht werden.

Für die Publikation «Kantonsmonitoring: Raumplanung zwischenVorgabe und Vollzug» hat Avenir Suisse 2010 erstmals diese Statistiken zusammengetragen. Gemäss der Hochrechnung, die auf der Grundlage der kantonalen Zahlen erstellt wurde, wird in der Schweiz alljährlich eine durchschnittliche Fläche von 615 ha als Bauland ausgeschieden. Multipliziert man diesen Wert mit einer – ausgesprochen vorsichtig geschätzten  – Wertsteigerung von 300 Fr. pro Quadratmeter, so kommt man auf einen Betrag von 1,8 Mrd. Fr. Eine unveröffentlichte Studie, die 2011 im Auftrag des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) erstellt wurde, gelangte zu einem ähnlichen Resultat von jährlich 2,1 Mrd. Fr. (vgl. Abb. mit entsprechender Aufteilung nach Kantonen).

Die Daten des Kantons Zug, der als einer der wenigen Kantone hierzu eine genaue Erhebung gemacht hat, zeigen, dass diese Schätzungen durchaus realistisch sind: In Zug wurde in den Jahren 2005 bis 2009 durch Einzonungen ein Planungsmehrwert von insgesamt 1,6 Mrd. Fr. geschaffen. (In den vorhergehenden Jahren war allerdings kaum eingezont worden.) Dieser Mehrwert fiel einer Gruppe von nur 150 Eigentümern zu, was einem Gewinn von gut 10 Mio. Fr. je Eigentümer entspricht.

Würde man nur 25% dieses durch den Staat verursachten Gewinns mit einer Mehrwertabgabe abschöpfen – wie dies der Ständerat fordert – ergäben sich jährliche Mehreinnahmen von 500 Mio. Fr. Diese Summe könnte an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden, z.B. für Rückzonungen überdimensionierter Bauzonen, für Infrastrukturinvestitionen oder auch für Steuersenkungen.