Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) sieht eine grundlegende Veränderung der Unternehmensbesteuerung vor. Die aktuellen Steuerregimes für Statusgesellschaften – Unternehmen, die den grössten Teil ihrer Aktivitäten im Ausland ausüben – sollen durch neue, «eurokompatiblere» Modelle ersetzt werden. Dafür haben Bund und Kantone Ende 2013 bereits Pläne vorgestellt.

Vor kurzem hat die SP-Fraktion eine Studie zu den finanziellen Auswirkungen der USR III vorgestellt (Link). Darin enthalten sind Schätzungen der Steuerausfälle, die bei der geplanten Aufhebung der Steuerregimes anfallen könnten. Es werden Szenarien durchgespielt, wie die betroffenen Unternehmen auf einen potenziellen Angleich der Gewinnsteuersätze auf das heutige, höhere Niveau der ordentlich besteuerten Unternehmen reagieren würden. Im Worst-Case-Szenario, bei dem pro erhöhtes Steuerprozent 20% der steuerbaren Unternehmensgewinne ins Ausland verlagert würden, resultierten Mindereinnahmen für den Bund und die Kantone von rund 3 Mrd. Franken.

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Unterschiedliche Ergebnisse, aber gleiches Fazit

Erst kürzlich hat Avenir Suisse in der Publikation «Zwischen Last und Leistung: Ein Steuerkompass für die Schweiz» ganz ähnliche Berechnungen vorgenommen. Im Unterschied zu der von der SP in Auftrag gegebenen Studie fielen die Mindereinnahmen mit rund 4 Mrd. Franken etwas höher aus. Der Grund für diese Differenz liegt in den Annahmen über die Reaktion der Unternehmen (Steuerelastizität). Natürlich weiss niemand ganz genau, wie viel Gewinn ins Ausland verlagert würde – Avenir Suisse geht aber davon aus, dass die hier ansässigen Statusgesellschaften mobiler sein dürften, als es internationale Studien zur Steuerelastizität nahe legen. Betroffen sind nämlich fast ausschliesslich multinationale Firmen, die – trotz ihrer Steuerergiebigkeit – einen geringen Fussabdruck in der Schweiz haben und ihre zentralen Funktionen (regionaler Hauptsitz, Marketing, Supply Chain Management) rasch verlagern können. Zudem berücksichtigt Avenir Suisse im Gegensatz zum SP-Papier auch die Reaktionen der ordentlich besteuerten Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit bei einer Steuersenkung etwas ausdehnen würden. So oder so werden die Verluste aber in beiden Studien tendenziell unterschätzt, da die Folgen auf die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen und auf die Zulieferer nicht miteinbezogen werden.

Trotz dieser Differenzen weisen beide Publikationen ein ähnliches Gesamtfazit auf: Im Hinblick auf die sich abzeichnenden Verluste hat die Schweiz mit ihrem föderalistischen System und dem damit verbundenen Steuerwettbewerb einen Trumpf in der Hand. Anders gesagt: Möchte die Schweiz die Mindereinnahmen möglichst klein halten, braucht es regional unterschiedliche Strategien, denn eine Anpassung der Steuern lohnt sich nicht für jeden Kanton. Wo sich beispielsweise nur ganz wenige Statusgesellschaften niedergelassen haben, gibt es aus Sicht des Fiskus kaum Anreize, die Unternehmensgewinnsteuersätze der ordentlich besteuerten Unternehmen zu senken. Für Kantone, die viele Statusgesellschaften beherbergen, lohnt sich ein Angleich der Steuersätze auf tiefem Niveau (siehe Grafik). Kurzum: Jeder Kanton muss seine Strategie selber bestimmen. Lösungen in Richtung mehr Zentralismus und weniger Föderalismus – wie die Erhöhung der direkten Bundessteuer oder eine vollständige Vereinheitlichung der Unternehmenssteuersätze – sind der falsche Weg.