Gemäss der Bauzonenstatistik 2007 gibt es landesweit noch unüberbaute Bauzonen von 30‘000-40‘000 ha (aktuellere Daten werden erst in einigen Monaten veröffentlicht). Auf diesen Flächen könnte man 1-2 Millionen zusätzliche Einwohner unterbringen – also genug, um den Bedarf der nächsten 30 Jahre locker zu decken. Leider liegen diese Bauzonenreserven meist in peripheren und schlecht erschlossenen Lagen und nicht in den Zentren, wo die Nachfrage am grössten ist. Angebot und Nachfrage nach Bauzonen klaffen räumlich auf eklatante Weise auseinander (siehe Abbildung zu den fehlplatzierten Bauzonenreserven).

Diese massive Fehlallokation einer elementaren wirtschaftlichen Ressource ist die aus ökonomischer Sicht grösste Altlast der Schweizer Raumplanung. Sie ist Resultat einer schlecht koordinierten Einzonungspolitik aber auch von Vollzugsdefiziten bestehenden Bundesrechts: Gemäss dem seit 1980 existierenden Raumplanungsgesetz (RPG) dürften überdimensionierte Bauzonen – also jene, die den erwarteten Bedarf von 15 Jahren übersteigen – gar nicht existieren. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichts müssten überdimensionierten Bauzonen auch rückgezont werden.

Da dies bisher kaum geschah, soll die Rückzonung nun gemäss der kürzlich vom Parlament beschlossenen RPG-Teilrevision 1 verpflichtend gemacht werden. Finanziert werden sollen diese Rückzonungen durch eine Teilabschöpfung des Planungsmehrwerts bei Neueinzonungen. Die Mehrwehrtabgabe würde so zu einem Instrument zur räumlichen Verschiebung der Bauzonen. Überall dort, wo Bedarf besteht, wären Einzonungen weiter möglich, aber künftig würden zumindest krass überdimensionierte Bauzonen auch wieder rückgezont. Dies ist zwar aufwändig und teuer, aber aus ökonomischer Sicht durchaus sinnvoll. Denn die Nicht-Rückzonung ist im Endeffekt noch kostspieliger.

Die überdimensionierten Bauzonen führen nämlich zu sehr niedrigen Baulandpreisen in der Peripherie und schaffen somit einen Anreiz, fernab der Zentren und an schlecht erschlossenen Lagen zu bauen. Dies verursacht infrastrukturelle Folgekosten in Milliardenhöhe: Einerseits entstehen fixe Kosten der Infrastrukturerschliessung, andererseits jährlich wiederkehrende Mobilitätskosten. Beides wird in der Schweiz massiv durch den Staat subventioniert; der Kostendeckungsgrad des ÖV liegt bei 40%! Die Folgekosten der fehlplatzierten Bauzone trägt also am Ende der Steuerzahler.

Um welche Summen es bei den Infrastrukturfolgekosten der fehlplatzierten Bauzonen geht, lässt eine Studie aus dem Nationalen Forschungsprogramm NFP54 erahnen, in dem die Kosten der technischen Infrastruktur des Bauwerks Schweiz analysiert wurden: Alleine im Verkehrsbereich wird der Bedarf für Erweiterungsinvestitionen bis 2030 auf 81-90 Mrd.Fr. veranschlagt.

Würde man also die Bauzonenreserven in den nächsten Jahrzehnten einfach dort «volllaufen» lassen, wo sie durch eine schlecht koordinierte Raumplanung zu liegen kamen, wäre dies wahrscheinlich bedeutend teurer als die Rückzonungen. Eine Verschiebung der vorhandenen Bauzonenreserven mit Hilfe der Mehrwertabschöpfung wäre aus ökonomischer Sicht daher ausserordentlich wünschenswert.

Dieser Artikel wurde am 24. September im Swissbau-Blog publiziert.