Die Frage, ob die optimale Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts von der Grösse eines Landes abhängt, wird international seit längerem kontrovers diskutiert. Es besteht die Befürchtung, dass in kleinen Volkswirtschaften wettbewerbsschädigendes Verhalten weniger effektiv durch den Markt korrigiert wird als in grossen Volkswirtschaften. Verschiedentlich wurde in diesem Kontext deshalb argumentiert, dass vor allem kleine Ländern nicht einfach die Wettbewerbsregeln grosser Länder übernehmen können– ein Trend, der international, so auch in der Schweiz, durchaus zu beobachten ist.

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So ist es beispielsweise fraglich, ob in einem kleinen, exportorientierten Land dieselben Regeln zur Beurteilung einer Fusion angewendet werden sollen, wie in der EU oder den USA. Weil es in kleinen Ländern regelmässig weniger Unternehmen pro Branche als in grossen Ländern gibt, können Fusionen in einem kleinen Land nämlich einerseits viel schneller zu lokalen Marktkonzentrationen führen, die in grossen Ländern als problematisch betrachtet würden. Anderseits können solche Fusionen aber – aufgrund von Skalen- und Verbunderträgen – zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit einer Industrie beitragen. Die geringere Zahl von Unternehmen in einem kleinen Land kann sodann kollusive Absprachen (sprich: Kartelle) erleichtern und birgt generell das Risiko des vermehrten Auftretens von marktmächtigen Unternehmen.

Gerade auch für die Schweiz, die immer wieder als typischer Kleinstaat dargestellt wird, stellt sich die Frage, ob das hiesige Wettbewerbsrecht den Grössenverhältnissen genügend Rechnung trägt, denn die Schweiz orientiert sich in diesem Bereich primär an der EU sowie am Nachbarland Deutschland. Seit der Revision des Kartellgesetzes im Jahre 2003 kann davon ausgegangen werden, dass die Schweiz über eine Gesetzgebung verfügt, die weitgehend mit dem europäischen Kartellrecht vergleichbar ist.

Kleinheit – ein unscharfer Begriff

Aber, ist die Schweiz in einem wettbewerbspolitischen Kontext tatsächlich als kleines Land einzustufen? Gemäss einer gängigen Definition kann unter einer kleinen Volkswirtschaft ein unabhängiges, souveränes Wirtschaftsgebiet verstanden werden, in dessen Märkten nur eine geringe Zahl von Unternehmen profitabel tätig sein können. Drei Faktoren beeinflussen hierbei die Grösse der Märkte massgeblich: Die Grösse der Bevölkerung, die regionale Verteilung der Bevölkerung und vor allem die Offenheit der Märkte. Aus dieser Definition wird unmittelbar klar, dass Kleinheit keinesfalls nur von der Fläche eines Staates abhängen kann. Zur Illustration: Das EU-Mitglied Luxembourg kann infolge seiner Integration in den EU-Binnenmarkt kaum als kleine Volkswirtschaft bezeichnet werden. Das flächenmässig riesige Australien hingegen allenfalls schon, denn es charakterisiert sich durch eine Konzentration der Bevölkerung auf einige wenige, weit auseinanderliegende urbane Regionen und – aufgrund seiner geografischen Lage – eingeschränkte Handelsmöglichkeiten mit dem Rest der Welt.

Aus dieser Perspektive ist es höchst fraglich, ob die Schweiz als eine kleine Volkswirtschaft gelten kann: Bevölkerungsmässig gehört die Schweiz heute zu den mittelgrossen Ländern in Europa und die flächenmässige Kleinheit, verbunden mit einer exzellent ausgebauten Infrastruktur, führt zu einem relativ homogenen Schweizer Wirtschaftsraum. Überdies, auch wenn die Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR ist, pflegt sie bekanntlich einen regen Handel mit ihren Nachbarländern. Zur Beurteilung der Offenheit eines Landes wird dann oft auch auf das «trade-to-GDP-ratio» zurückgegriffen, ein approximatives Mass für die Integration eines Landes in der Weltwirtschaft, das den Gesamtaussenhandel (Exporte plus Importe) ins Verhältnis zum BIP setzt. Das Schweizer «trade-to-GDP-ratio» beträgt etwas mehr als 100, was im OECD-Vergleich leicht überdurchschnittlich ist.

Ein branchenspezifisches Problem?

Auch wenn die Schweiz insgesamt nicht als Prototyp einer kleinen Volkswirtschaft bezeichnet werden kann, ist nicht auszuschliessen, dass einige heimische Branchen die typischen Ineffizienz-Merkmale von «Kleinheit» aufweisen. Gerade in kapitalintensiven Branchen sind nämlich oftmals Skalenerträge von entscheidender Bedeutung oder, in anderen Worten ausgedrückt, für eine kosteneffiziente Produktion müssen die Unternehmen eine gewisse Grösse erreichen. In einer kleinen Volkswirtschaft kann dies zu hochkonzentrierten Märkten führen, da es schlicht nur für eine beschränkte Anzahl Unternehmen Platz auf den heimischen Märkten hat. Mit Hilfe der Betriebszählungsdaten 2008 des Bundesamtes für Statistik lässt sich zeigen, dass in der Schweiz effektiv eine signifikante und positive Korrelation zwischen Kapitalintensität und Branchenkonzentration besteht (vgl. Abb.).

Eine hohe Konzentration in einer Branche kann jedoch noch nicht per se als Problem bezeichnet werden. Entscheidend ist letztlich, ob eine – allenfalls lokal konzentrierte – Branche internationalem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Somit stellt sich die Frage, ob sich konzentrierte Branchen gleichzeitig auch durch eine beschränkte Offenheit charakterisieren. Hierbei zeigt sich, dass zwischen Konzentration (HHI) und den branchenspezifischen «trade-to-GDP-ratios» kein systematischer Zusammenhang besteht: Konzentrierte Branchen sind nicht weniger offen als wenig(er) konzentrierte Branchen.

Aus einer wettbewerbspolitischen Sicht kann also die Schweiz weder insgesamt, noch partiell – d.h. mit Blick auf einzelne Branchen – als eine kleine Volkswirtschaft bezeichnet werden. Spezielle und spezifisch auf Kleinheit ausgelegte Wettbewerbsregeln drängen sich für die Schweiz folglich nicht auf. Damit sei jedoch nicht gesagt, dass es im schweizerischen Wettbewerbsrecht nichts zu verbessern gäbe, denn unabhängig von der Grösse eines Landes sollten die Wettbewerbsregeln immer auf die Förderung wirtschaftlicher Effizienz ausgerichtet sein.

Die vollständige Version dieses Artikels erschien am 6. Februar 2014
in der «ökonomenstimme» unter dem Titel «Der Mythos der kleinen Schweiz».