Es gibt die «Fridays for Future»-Bewegung, nicht jedoch diejenige der Fridays for pandemic prevention. Im Global-Risk-Report ortete das World Economic Forum (WEF) noch im Januar dieses Jahres in den Auswirkungen des Klimawandels die wahrscheinlichsten und folgenschwersten Bedrohungen für die Weltgemeinschaft. Übertragbare Infektionskrankheiten schafften es nur knapp auf den zehnten Platz (WEF 2020).

Dass Bedrohungen durch den Klimawandel zwar ernst zu nehmen, jedoch unmittelbar andere Szenarien gravierender sind, hielt das schweizerische Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) bereits 2015 in seiner Risikoanalyse fest. Es war den Experten des WEF voraus und konstatierte, dass eine Pandemie, neben einer Strommangellage, die kostspieligste und wahrscheinlichste Bedrohung für die Schweizer Bevölkerung darstellt (Babs 2015). Laut dieser Lagebeurteilung trete eine Pandemie alle 30 bis 100 Jahre auf und verursache Schaden in Höhe von 70 bis 80 Milliarden Franken.

Die Schweizer Behörden bereiten sich seit 1995 auf eine Pandemie vor, was 2012 in ein Epidemiengesetz und 2015 in eine Epidemienverordnung mündete. Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage wurde 2018 der Pandemieplan des BAG aktualisiert (BAG 2018). Die zahlreichen Grundlagenarbeiten und die realistische Lagebeurteilung des Babs legen die Frage nahe, ob die Schweiz nicht besser hätte vorbereitet sein müssen, um die Wirtschaft und das öffentliche Leben nicht mit drastischen Eingriffen belasten zu müssen. Es wurde sogar die Armee mobilisiert, deren Hauptaufgabe die militärische Landesverteidigung wäre und nur in subsidiären Einsätzen die zivilen Instrumente unterstützen sollte.

Der Zivilschutz ist das geeignete Instrument, um die zivilen Behörden während einer Pandemie zu unterstützen. (Bill Johnston, Unsplash)

Die Covid-19-Pandemie führte zur grössten militärischen Mobilmachung seit dem Zweiten Weltkrieg. Mit rund 5000 Soldatinnen und Soldaten entlastete die Armee die zivilen Behörden mit Leistungen für das Gesundheitswesen, den Schutz und die Logistik (VBS 2020). Dieser Corona-Einsatz der Armee riss altbekannte sicherheitspolitische Meinungsfronten rund um die militärische Landesverteidigung und den zivilen Bevölkerungsschutz auf, da Armeeskeptiker im Corona-Fall bestätigt sehen, dass heutige Sicherheitspolitik primär ziviler Natur sei (NZZ 2020). Hintergrund sind tagesaktuelle Geschäfte wie die Revision des Zivildienstgesetzes, das die Zulassungskriterien für den Zivildienst verschärfen und damit die Bestände der Armee sichern will.

Nüchtern betrachtet ist der Zivilschutz das geeignete Instrument, um die zivilen Behörden während einer Pandemie zu unterstützen. Denn die primäre Funktion der Armee ist die Landesverteidigung, wohingegen der Zivilschutz als Teil des Bevölkerungsschutzes in Fällen von Katastrophen und Notlagen wie der Corona-Pandemie zum Einsatz kommen sollte.

Dafür muss der Zivilschutz aber flexibel einsatzbereit sein. Er verfügt beispielsweise über 94 geschützte Spitäler, die aufgrund benötigter Sanierungen und Personalmangels im jetzigen Krisenfall nicht einsetzbar waren. Im Rahmen der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes hat das Parlament 2019 einer Sanierung zugestimmt, jedoch eine Wiedereinführung des Sanitätsdienstes verhindert. Mit anderen Worten hat das Parlament dafür gesorgt, dass die Spitäler des Zivilschutzes in Zukunft zwar modernisiert werden können, bei Pandemie-Notlagen mangels Sanitäter aber gar nicht in Betrieb genommen werden können (SRF 2020b). Die damalige Begründung des Parlaments aus dem Jahre 2019: «Solange keine konzeptionellen Grundlagen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens in der Schweiz bei Katastrophen und Notlagen vorliegen, erscheint eine solche Erweiterung nicht sinnvoll» (VBS 2019). Hier hätte man wohl umgehend auf die Risiko-Analyse referenzieren sollen.

Es gilt deshalb die konzeptionellen Grundlagen aus den Jahren 2015 und 2018, rund um die Risikoanalyse des Babs, und den Pandemieplan des Bundes nochmals zu konsultieren. Sicherheitspolitische Vorsorge muss langfristig und mit Weitsicht erfolgen, und sollte nicht Zivilschützer gegen Spitalsoldaten ausspielen. Es ist eine sachliche Auslegeordnung im Zuge der notwendigen Aufbereitung des Pandemiemanagements  vorzunehmen, ob ein Sanitätsdienst im Zivilschutz wieder einzuführen ist.