Kürzlich wollte Nationalrat Jean-Francois Rime, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, mittels Interpellation vom Bundesrat wissen, welche Auswirkungen die Annahme der 1:12-Initiative auf die AHV-Beiträge hätte. Die Berechnungen sollen demnächst vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgenommen werden. Auch ohne detaillierte Kalkulation ist aber unbestritten, dass die AHV-Beiträge schrumpfen würden, denn gemäss Botschaft des Bundesrates liegt der Jahreslohn von etwa 12‘000 Personen über der Grenze von 500‘000 Fr., was in etwa dem 12fachen des tiefsten Lohnes entspricht. Würden alle diese Löhne auf 500‘000 Fr. gedrückt, entstünden Einnahmen-Einbussen.

Gefährliche Veränderung der AHV-pflichtigen Lohnsumme durch Lohndeckel

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) behauptet, man könne die Einbussen bei den AHV-Beiträgen durch Annahme der Mindestlohninitiative kompensieren, da mit einem branchenübergreifenden Mindestlohn die Lohnsumme steige. Geht diese Rechnung auf?

Bereits eine simple Gegenüberstellung (auf Basis der Bundesratsrechnung) gibt eine klare Antwort:

  • Gemäss SGB wären von der Mindestlohninitiative rund 330‘000 Arbeitnehmer betroffen. Bekämen sie alle neu, wie gefordert, 22 Fr. pro Stunde, würde sich die Lohnsumme um rund 1,5 Mrd. Fr. erhöhen.
  • Auf der anderen Seite zählt die AHV-Statistik rund 11‘720 Arbeitnehmer mit mehr als 500‘000 Fr. Einkommen. Zusammen kommen sie auf eine AHV-pflichtige Lohnsumme von 11,3 Mrd. Fr. Würden sie alle nur noch einen Lohn von 500‘000 Fr. verdienen, reduzierte sich die Lohnsumme um rund 5,4 Mrd. Fr. Selbst bei einem Lohndeckel von 750‘000 Fr. beliefe sich der Verlust immer noch auf 3,6 Mrd. Fr. Die durch die Lohnobergrenze frei werdenden Gelder würden kaum auf die niedrigeren Löhne umgeschichtet werden, sondern würden sich eher in höheren Unternehmensgewinnen oder niedrigeren Preisen niederschlagen. Davon bleibt nichts in der AHV hängen.

Bereits diese Milchbüchlein-Rechnung zeigt, dass der geforderte Mindestlohn die bei einem Lohnverhältnis von 1:12 bei der AHV entstehenden Ausfälle nie und nimmer kompensieren könnte: Einem Zuwachs der AHV-pflichtigen Lohnsumme von 1,5 Mrd. Fr. steht ein Wegfall von rund 5 Mrd. Fr. gegenüber.

Berücksichtigt man auch dynamische Effekte, steigt diese Diskrepanz noch weiter: Die negativen Beschäftigungseffekte eines Mindestlohnes machen nämlich die behauptete zusätzliche Lohnsumme von 1,5 Mrd. Fr. wenig realistisch, und die Abwanderung von Unternehmen infolge dieser Eingriffe in den Arbeitsmarkt würde die Abnahme der AHV-Beiträge darüber hinaus noch beschleunigen.