Der Ständerat hat bei der Altersvorsorgereform 2020 beschlossen, die AHV-Renten für Neurentner um 70 Franken pro Monat zu erhöhen. Seit 1997 seien die AHV-Renten nie erhöht worden, es sei höchste Zeit, die AHV auszubauen, so der Grundtenor. Doch stimmt diese Aussage?

Tatsächlich trat die letzte, 10. AHV-Revision vor fast zwanzig Jahren in Kraft. Das heisst aber nicht, dass die AHV-Renten seither konstant geblieben sind. Alle zwei Jahre werden sie dem Mischindex, dem Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex, angepasst. Da die Löhne seit der Einführung des Mischindexes 1980 deutlich schneller als die Konsumentenpreise gestiegen sind, ist die maximale AHV-Rente bis 2014 real, nach Berücksichtigung der Inflation, um 16% gestiegen. Seit der letzten AHV-Revision 1997 sind es 6%.

Fluch und Segen des Mischindexes

Für bestehende Rentner bedeutete der Mischindex ein Geldsegen, weil ihre Rente stärker als die Inflation stieg. Für Neurentner war er hingegen ein Fluch, weil die Rente weniger schnell als die Löhne wuchs. Damit sank die Ersatzrate der ersten Säule, das Verhältnis der Rente zum letzten Lohn. Für Arbeitnehmer, die vor allem Renten aus der AHV beziehen, reicht die Pension immer weniger, um den bisherigen Lebensunterhalt zu finanzieren. OECD-Länder wie Kanada, Japan, Grossbritannien oder Südkorea verwenden deshalb für die Festlegung der Rentenhöhe zwei separate Anpassungsmechanismen: Eine Valorisierung der neuen Rente an die Lohnentwicklung, um die Ersatzrate konstant zu halten, und eine Indexierung der laufenden Rente an die Inflation, um die Kaufkraft der Rentner zu erhalten.

Zunehmende AHV-Rente_670px

Dass die Ersatzrate für Neurentner sank, heisst allerdings nicht, dass für sie die AHV abgebaut wurde. – Warum? Weil die Ersatzrate nur ein Kalenderjahr berücksichtigt. Will man die Situation unterschiedlicher Jahrgänge vergleichen, darf man die Entwicklung der Bezugsdauer, also der Lebenserwartung im Alter 65, nicht ausser Acht lassen. Seit 1980 nahm diese für Männer um 5,1 Jahre, satte 36%, zu. Für Männer bedeutet die längere Lebenserwartung eine Erhöhung der Gesamtsumme, die sie von der AHV bis zum Ableben erhalten, ohne Anpassung der Beitragsdauer. Der kombinierte Effekt einer höheren Realrente und einer längeren Bezugsdauer ist beträchtlich. Multipliziert man vereinfachend die Renten bei der Pensionierung mit den entsprechenden Lebenserwartungen, stieg die Gesamtauszahlung zwischen 1980 und 2014 real um 57%, oder 1,3% pro Jahr! Seit der letzten AHV-Revision sind es 25%, ebenfalls 1,3% pro Jahr.

Niveau halten, nicht ausbauen

Die Rechnung sieht für Frauen ähnlich, wenn auch bescheidener aus. Ihre Lebenserwartung nahm seit 1980 zwar um 4,3 Jahre zu, doch das Rentenalter wurde im Rahmen der letzten AHV-Revision von 62 auf 64 Jahre erhöht. Für sie stieg somit die Gesamtsumme der AHV-Renten seit 1980 «nur» um 25%, seit 1997 um 2%. Doch mit der 10. AHV-Revision, die man auch die Frauenrevision nannte, wurde als Kompensation für die Erhöhung des Rentenalters der Einsatz zugunsten der Familie mittels Erziehungs- und Betreuungsgutschriften als AHV-Beiträge anerkannt. Ebenfalls wurde bei Scheidungen das Splitting der AHV-Beiträge der Ehegatten eingeführt. Für viele Frauen haben diese Massnahmen substanziell zur finanziellen Absicherung im Alter beigetragen.

Die Leistungen der AHV sind also in den letzten 35 Jahren laufend erweitert worden, mit den bekannten finanziellen Konsequenzen. Die anstehende Reform Altersvorsorge 2020 soll dieses Niveau halten, nicht ausbauen. Allerdings ist die sinkende Ersatzrate der ersten Säule für Neurentner mittelfristig ein ernstzunehmendes Thema. Dafür braucht es eine gründliche Debatte über den Mischindex. Ob die Politik diese Pfründen der Rentner antasten will…

Dieser Beitrag ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift «Schweizer Versicherung» erschienen.