Der Abstimmungskampf zum neuen CO2-Gesetz ist lanciert. Und mit ihm (leider) die Diskussion darüber, wer wo wieviel zahlt. Oder profitiert. SVP-Nationalrat Christian Imark beschwört einen Stadt-Land-Graben herauf – «Bis zu 900 Franken Zusatzkosten jährlich für eine Familie auf dem Land» – die NZZ hält dagegen mit der «Mär von der geschröpften Landbevölkerung».

Solche Verteilungsdebatten – auch wenn sie an der politischen Tagesordnung sind – wirken vor dem Hintergrund des Klimawandels bizarr, denn der Klimawandel ist ein globales Problem und der Einsatz eines – dann auch noch kleinen – Landes wie der Schweiz zu dessen Eindämmung basiert letztlich ohnehin auf dem Gedanken der Solidarität: Weder stellen die Folgen des Klimawandels die Schweiz vor unlösbare existenzielle Probleme, noch ist ihr Anteil am weltweiten Treibhausgas-Ausstoss hoch genug, als dass sie klimatechnisch jemals eine Auswirkung ihrer eigenen Klimaschutzbemühungen spüren würde.

Ja, die Solidarität geht sogar noch weiter: Sie richtet sich nicht an die gegenwärtige Weltbevölkerung, sondern weitestgehend an eine zukünftige, heute noch gar nicht geborene. So gesehen wirkt es zumindest irritierend, dass am Schluss doch wieder darüber diskutiert werden soll, ob nun eine fünfköpfige Familie im Oberthurgau stärker zur Kasse gebeten wird als ein Singlehaushalt in Lausanne.

Eine einheitliche und umfassende Bepreisung aller Treibhausgase wäre besser als die diversen Instrumente, die das CO2-Gesetz vorsieht. (Veeterzy, unsplash)

Nun mag man einwenden, diese Verteilungsdiskussion beziehe sich nicht auf den Einsatz gegen den Klimawandel per se, sondern ganz konkret auf die Instrumente, die die Totalrevision des CO2-Gesetzes vorsieht: Klimafonds, CO2-Abgabe auf Brennstoffe, Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure (mit Preisaufschlägen auf Benzin und Diesel), Gebäudeprogramm, Flugticketabgabe, etc. – da wird man doch nach der Verteilungswirkung fragen dürfen! Dieser Einwand ist in der Tat nicht ganz unberechtigt. Aber er kommt eben überhaupt erst zum Tragen, weil auch das neue Gesetz ein ganzes Bündel von zum Teil ziemlich dirigistischen Massnahmen, Geboten, Verboten und Subventionstöpfen enthält, die ein solches Geschacher erst provozieren.

Mit einer einheitlichen und umfassenden Bepreisung aller Treibhausgase anstelle der diversen Instrumente könnten solche Diskussionen weitestgehend vermieden werden. Auch sie hat natürlich Umverteilungseffekte. Aber diese sind direkt und für alle gut nachvollziehbar das Resultat des Zieles, das man erreichen will: die Reduktion der Treibhausgasemissionen über die Herstellung von Kostenwahrheit. Dass dabei eine Person mit CO2-intensiver Lebensweise stärker zur Kasse gebeten wird als eine mit geringem CO2-Fussabdruck, ist Sinn und Zweck der Sache, und dürfte von niemandem hinterfragt werden – ausser eben von jenen, die Klimaschutz grundsätzlich für unnötig halten. Diese könnten ihre Abneigung dann aber viel weniger gut als regionalpolitische Argumente tarnen.