Die Gesellschaft steht nicht still. Die letzten Jahrzehnte brachten in allen Bereichen des menschlichen Lebens tiefgreifende Veränderungen. Ihnen müssen die wirtschaftlichen und sozialen Organisationen Rechnung tragen, wenn sie nicht an Akzeptanz einbüssen wollen. Das gilt nicht zuletzt für die Altersvorsorge und ihre zweite Säule.

  • Die Gesellschaft ist durch mehr Individualität geprägt: Aufgrund des Wandels im Familienleben und in der Unternehmenswelt lassen sich Karrieren kaum mehr planen. Auf atypische Erwerbskarrieren mit Familienzeit oder Auslandaufenthalten ist das BVG aber nicht ausgerichtet. Dazu kommt, dass die Gleichung «Alt gleich arm» nicht mehr gilt: Häufig haben Jüngere mit Familie eine stärkere finanzielle Belastung zu tragen – doch sie müssen für die Kosten der Älteren aufkommen.Veränderungen seit BVG-Obligatorium
  • Die Bevölkerung wird älter: Längere Lebenserwartung und niedrigere Geburtenziffern lassen die Zahl der Menschen im Rentenalter im Vergleich zu den Personen im Erwerbsalter markant steigen. Das ist nicht nur ein Problem für die AHV mit ihrem Umlageverfahren, sondern auch für die Pensionskassen: Ihre Parameter, vor allem der Umwandlungssatz, der die Höhe der Rente bestimmt, entsprechen nicht der demografischen Realität.
  • Der dritte Beitragszahler schwächelt: In der kapitalgedeckten Altersvorsorge sind neben der Lebenserwartung der Versicherten die auf den Altersguthaben erzielbaren Renditen ein wesentlicher Einflussfaktor – auch dieser Parameter hat sich seit der Einführung des BVG stark verändert. Einerseits sind die nominellen Zinsen seit den 1980er-Jahren kräftig gesunken. Anderseits nimmt die Volatilität auf den Kapitalmärkten zu. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen diese Entwicklungen bei ihren Leistungsversprechen berücksichtigen.
  • Die Vorsorgewerke stehen unter Komplexitätsstress: Die berufliche Vorsorge baute auf Bestehendem auf, deshalb war es von Anfang an komplex. In den letzten Jahrzehnten hat die Regulierungsdichte stark zugenommen. Die Pensionskassen müssen deshalb externe Experten beiziehen, was die Verwaltungskosten steigen lässt.
  • Die Politik wird weniger berechenbar: Aufgrund der Polarisierung in der Politik mit «unheiligen Allianzen» gegen Kompromisslösungen haben es nachhaltige Reformen in der Altersvorsorge schwer. Dazu kommt, dass der Einfluss der Rentner dank ihres wachsenden Anteils an der Gesamtbevölkerung zunimmt: Sie werden Rentenkürzungen kaum zustimmen. Das führt zu einem Reformstau.
  • Der Mut zu Reformen fehlt: Die Politik geht sozialpolitische Reformen zögerlich an, weil sie in der Regel unpopulär sind und weil die Folgen der Untätigkeit erst mittel- und längerfristig sichtbar werden. Dabei wird vergessen, dass die Verzögerung notwendiger Reformen den Preis für spätere Korrekturen in die Höhe treibt. Noch schlimmer ist, dass der Reformbedarf oft rundweg geleugnet wird.

Sollte man also den Stier bei den Hörnern packen und eine Totalrevision des Systems der Altersvorsorge einleiten? Eine grundsätzliche Neuausrichtung des Systems der Altersvorsorge hat wohl auf absehbare Zeit kaum Realisierungschancen. Und neben den politischen Überlegungen gibt es auch gute ökonomische Gründe für Reformen im Rahmen der heutigen Gesetzgebung.

Das Dreisäulensystem ist reformierbar, wenn sich die Reformen von drei Grundprinzipien leiten lassen. Erstens müssen die Versicherten als mündige und eigenverantwortliche Bürger behandelt werden. Zweitens muss die berufliche Vorsorge generationengerecht und systemkonform finanziert sein. Drittens muss sie auf hohe Effizienz getrimmt sein.

Weitere Beiträge aus dieser Reihe: 

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in dem soeben erschienenen Buch «Verjüngungskur für die Altersvorsorge».