«Eine Person, eine Steuererklärung»: Was sich wie ein Grundprinzip der Demokratie anhört, ist in der Schweizer Politik umstritten. Ende 2016 hatte sich auch der Nationalrat gegen die Einführung der Individualbesteuerung ausgesprochen, welche – wie in einer Mehrheit der OECD-Länder heute Usus – für eine vom Zivilstand unabhängige Besteuerung gesorgt hätte.

Als Nebeneffekt hätte die Individualbesteuerung auch die berüchtigte «Heiratsstrafe» beseitigt. Diese liegt vor, wenn die Steuerrechnung eines verheirateten Paares gegenüber einem Konkubinatspaar mit gleichem Haushaltseinkommen höher ausfällt.

Nun soll die Heiratsstrafe zwar abgeschafft werden, allerdings auf einem anderen Weg. Man will es mit der Einführung eines Ehegattensplittings bei der direkten Bundessteuer versuchen. Der Bundesrat muss bis Ende März einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Die Ehe ist meist im Vorteil

Diese Aufgabe für den Bundesrat ist bedenklich schlecht formuliert. Sie suggeriert eine Lösung, die neue Nachteile schafft, die wesentlich grösser sind als das Problem, das sie aus der Welt schaffen will. Denn die Heiratsstrafe ist bei weitem nicht so bedeutend, wie ihre ständige Präsenz in Initiativen und Postulaten vermuten lässt. Auf Bundesebene sind laut Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nur rund 80’000 Ehepaare schlechter gestellt als Konkubinatspaare. Das sind lediglich 6% der rund 1,2 Millionen erwerbstätigen Paarhaushalte.

Rechnet man die Steuern auf Kantons- und Gemeindeebene mit ein, wendet sich das Blatt sogar: Häufig ist die Ehe gegenüber dem Konkubinat im Vorteil. Wie eine neue Auswertung von Avenir Suisse zeigt, lässt sich eine nennenswerte Heiratsstrafe für die Doppelverdiener-Haushalte erst bei einem Familieneinkommen von über 13’000 Franken pro Monat feststellen. Diese Ehepaare, die lediglich 20% der erwerbstätigen Haushalte ausmachen, leisten zwar jährlich rund 600 Millionen Franken mehr an Steuern, als wenn sie im Konkubinat leben würden. Bei den übrigen 80 Prozent ist allerdings die Ehe im Vorteil, insbesondere beim Mittelstand. Über alle Einkommensklassen hinweg resultiert sogar ein Heiratsbonus von 160 Millionen Franken. Von Diskriminierung der Ehe kann also keine Rede sein.

Dass der Heiratsbonus zur Norm geworden ist, liegt unter anderem am Ehegattensplitting, das von vielen Kantonen praktiziert wird und nun auf Bundesebene eingeführt werden könnte. Dabei wird zur Bestimmung des steuerbaren Einkommens das gesamte Haushaltseinkommen durch einen Divisor geteilt, der bei einem Vollsplitting 2 beträgt. Das Splitting garantiert, dass kein Ehepaar höhere Steuern als ein Konkubinatspaar mit gleichem Gesamteinkommen zahlt. Wegen der Steuerprogression spart ein Paar durch Heirat beim Splitting umso mehr Steuern, je ungleicher die Einkommen der Partner sind. Das Modell subventioniert somit ganz einfach die traditionelle Rollenaufteilung im Haushalt.

Hinzu kommt, dass die gemeinsame Besteuerung der Ehepaare generell höhere Grenzsteuersätze auf das Einkommen der Zweitverdienerin – es handelt sich dabei in fast 90 Prozent der Fälle um die Frau– setzt, als es bei der Individualbesteuerung der Fall wäre. Gerade deshalb sprechen sich die meisten Ökonomen für die Individualbesteuerung aus.

Es gibt heute in der Schweiz Zehntausende von gut qualifizierten Frauen, die aus steuerlichen Gründen vom Arbeitsmarkt fernbleiben oder nur zu sehr tiefen Pensen arbeiten. Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen liesse sich spürbar erhöhen, wenn die Individualbesteuerung konsequent zur Anwendung käme. Sie werden heute durch Zuwanderer ersetzt.

Parlament baut «goldenen Käfig»

Nun steuert aber das Parlament in die entgegengesetzte Richtung. Mit dem Splitting tüftelt es an einer Lösung, mit der die Schweizer Frauen dazu ermuntert würden, sich nach der Heirat noch mehr aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen – besonders, wenn ihr Ehemann überdurchschnittlich verdient. Es kommt nicht von ungefähr, dass das Splitting auch «goldener Käfig» genannt wird.

Erstaunlicherweise haben feministische Kreise bisher noch nicht auf den Parlamentsentscheid reagiert. Dabei ist die gemeinsame Besteuerung der Ehepaare eine der effektivsten Massnahmen gegen die Gleichstellung. Die steuerliche Benachteiligung trägt entscheidend dazu bei, die Karriere der Frauen zu bremsen und die Segregation der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt zu zementieren. Die Einführung der Individualbesteuerung würde die Anliegen der Frauen viel stärker voranbringen als Quoten in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen von börsenkotierten Unternehmen.

Dieser Beitrag ist unter dem Titel «Die Individualbesteuerung nützt der Sache der Frau» in der «NZZ am Sonntag» vom 19. März 2017 erschienen.