Zuwanderung ist typischerweise mit drei politischen Einwänden assoziiert: der Angst vor einer übermässigen Belastung des Wohlfahrtsstaates, der Befürchtung, die einheimischen Beschäftigten könnten verdrängt (substituiert) werden und der Behauptung, die Migranten verursachten hohe externe Kosten («Dichte-Stress»). Auch wenn die meisten ökonomischen Studien vermuten lassen, dass die Einwände nicht gerechtfertigt sind, soll hier doch der Frage nachgegangen werden, ob es ein System gibt, das diesen Einwänden Rechnung trägt, ohne auf den positiven Beitrag der Migranten im Zielland verzichten zu müssen.

Eine originelle Antwort lieferte unlängst die amerikanische Rechtsprofessorin Anu Bradford der Columbia University. Der Vorschlag sieht die Einrichtung eines Migrationsfonds vor, der aus Einzahlungen der Migranten finanziert wird – sagen wir mit 50 000 Dollar pro Person. Nach einer bestimmten Periode, die sinnvollerweise der Mindestfrist für eine Einbürgerung entspricht, findet ein Assessment statt. Die Einwanderung wird als «erfolgreich» beurteilt, wenn der Migrant erwerbstätig ist oder über ausreichende Mittel verfügt. Falls nicht, wird die Einzahlung zur Deckung der Sozialhilfekosten vom Zielland eingelöst oder sie wird für die Rückwanderung des Migranten verwendet. Damit übernimmt das Zielland in keinem Fall Kosten für die Unterstützung unproduktiver Migranten. Das «Migrationsrisiko » liegt sozusagen ausschliesslich beim Migranten. Wenn hingegen die Einwanderung «erfolgreich» ist, wird die Hälfte des Guthabens dem Einwanderer zurückbezahlt. Die restliche Hälfte kommt dem Ursprungsland des Migranten zugute. Damit soll das Land für den Verlust an Humankapital und Steuereinnahmen des Quelllandes entschädigt werden.

Das Modell lässt sich mit der Idee einer Abgabe vereinbaren, die Unternehmen, die Zuwanderer beschäftigen, zu entrichten hätten. Diese Unternehmen könnten einen Teil der Einzahlung mitfinanzieren. Damit hätten sie noch stärkere Anreize, die «richtigen» Migranten auszuwählen. Ein weiterer Vorteil liegt in der Berücksichtigung der Anliegen des Auswanderungslandes. Doch es bleiben natürlich zahlreiche offene Fragen. Lässt sich ein vom Staat verordnetes «Assessment» überhaupt mit einer freiheitlichen Ordnung vereinbaren? Schuldet ein Migrant seinem Heimatland überhaupt etwas? Viele ärmere Länder werden von autoritären oder ineffizienten Regierungen geführt, die mit Zahlungen aus dem Migrationsfonds begünstigt würden. Zudem tragen Migranten heute bereits massgeblich mit Unterstützungszahlungen zum Wohlstand zurückgelassener Familienmitglieder bei, so sehr, dass die Summe dieser Zahlungen die Entwicklungshilfebeiträge bei weitem übersteigt.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Publikation «avenir spezial: Gelenkte Zuwanderung».