Die Erbschaftssteuer ist eine alte und umstrittene Einnahmequelle des Staates. Es gab sie lange vor dem Durchbruch der modernen Steuersysteme mit der Einkommenssteuer als tragender Säule. Während sie in jüngerer Zeit in einigen Ländern abgeschafft wurde, erweist sie sich in andern als langlebig. Die Mehrzahl der EU-Mitglieder wollte bisher nicht darauf verzichten. In der Schweiz verlangt nun eine von der EVP, der SPS und der GPS lancierte Volksinitiative die Einführung einer Bundeserbschafts- und Bundesschenkungssteuer.

Hohe Erhebungskosten

Die Erbschaftssteuer wird aber auch von bürgerlich gesinnten Wissenschaftern und Politikern gutgeheissen. Ihrer Meinung nach ist sie für die Leistungsanreize und das Spar- und Investitionsverhalten weniger schädlich als andere Steuerarten, die laufend erarbeitetes Einkommen progressiv belasten oder Jahr für Jahr in den Vermögensbestand eingreifen.

Allerdings gelten Kapitalsteuern, und dazu zählt die Erbschaftssteuer, im Urteil namhafter Finanzwissenschafter in einem rationalen Steuersystem als Fremdkörper. Dazu kommt, dass die Erhebungs- und Entrichtungskosten im Vergleich zum Aufkommen laut dem deutschen Sachverständigenrat hoch sind.

Das sind aber nicht die einzigen und auch nicht die wichtigsten Gründe, um die Erbschaftssteuer als Instrument der Mittelbeschaffung und der Korrektur von Ungleichheiten abzulehnen.

Eigentumsgarantie als Pfeiler der Marktwirtschaft

Eine Erbschaftssteuer kann negative Auswirkungen auf die für eine wertschöpfungsintensive Volkswirtschaft wichtige Innovationsfinanzierung haben, weil sie die Bereitstellung von Risikokapital behindert. Sie erschwert wirtschaftlich sinnvolle Nachfolgelösungen, so dass die optimale Betriebsgrösse beim Generationenwechsel verfehlt werden kann. Wenn diese Risiken mittels Steuerbefreiung der Nachkommen und hoher Freibeträge begrenzt werden sollen, entsteht ein Zielkonflikt mit der Ergiebigkeit der Steuer, es sei denn, man führe für andere Gruppen von Erben quasi-konfiskatorische Steuersätze ein. Damit geriete man aber in Konflikt mit der Eigentumsgarantie als wesentlichem Prinzip der Marktwirtschaft.

Wer mit der Erbschaftssteuer Ungleichheiten abbauen und die Start- und Chancengleichheit verbessern will, rüttelt am hohen Wert der persönlichen Freiheit. Dieser muss auf der Werteskala einer offenen Gesellschaft weit oben stehen. Wer die Verfügungsmacht über Eigentum als Voraussetzung einer marktwirtschaftlichen Ordnung stark gewichtet, lehnt die Erbschaftssteuer ab.

Neben diesen grundsätzlichen Vorbehalten gibt es aus Schweizer Perspektive weitere wichtige Ablehnungsgründe, auf die nächste Woche ein weiterer Beitrag eingeht.

Zu diesem Thema kürzlich erschienen:  Gesetzgeber müssen nach vorne schauen