Der folgende Beitrag stammt aus der Web-Publikation «CH 1995 2035 – Globale Trends, nationale Herausforderungen, liberale Lösungen»
Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des flexiblen Schweizer Arbeitsmarktes kann kaum genug betont werden. Der Staat räumt den individuellen Akteuren dabei einen relativ grossen Spielraum ein. Dies wirkt sich dreifach positiv auf die Volkswirtschaft aus: Der Strukturwandel wird nicht behindert, Arbeitskräfte werden auch bei sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen optimal eingesetzt, und das flexible Spiel von Angebot und Nachfrage führt zu tiefen Arbeitslosenzahlen. Trotzdem: Die Wachstumsschwäche der Schweiz in den 1990er Jahren verursachte erstmals seit den 1930er Jahren nennenswerte Arbeitslosigkeit, und die Sockelarbeitslosigkeit begann zu wachsen. Vor diesem Hintergrund war die Öffnung des Arbeitsmarkes durch die Personenfreizügigkeit mit der EU ein radikaler, mutiger und richtiger Schritt. Gleichzeitig bildete diese Öffnung auch den Startpunkt zu einer stärkeren Regulierung des unteren Arbeitsmarktes in Form der flankierenden Massnahmen.
Abschaffung von Kontingenten
Ab dem Jahr 1991 versuchte der Bundesrat mittels des «Drei-Kreise-Modells» die Zuwanderung besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten. Er brach mit der Fremdarbeiterpolitik der Nachkriegszeit, die auf die Einwanderung niedrig qualifizierter Arbeitskräfte fokussierte und zur Strukturerhaltung beitrug. Doch auch die Periode von 1995-2004 war von strikter Kontingentierung und Abschottung des inländischen Arbeitsmarktes geprägt. Die Einschränkung der kontingentfreien Umwandlung des Saisonnierstatuts in eine Aufenthaltsbewilligung führte dazu, dass der Anteil an kontingentierter Einwanderung in den Arbeitsmarkt in den frühen 2000er Jahren fast 100% betrug. Mit der Unterzeichnung des Abkommens zur Personenfreizügigkeit (1999) läutete der Bundesrat das Ende dieser restriktiven Zuwanderungspolitik ein, die sich vor allem auf den Schutz inländischer Arbeitskräfte konzentriert hatte. Seit der Aufhebung des Inländervorrangs für die EU-17-Staaten im Jahr 2004 bzw. der Kontingente im Jahr 2007 steht der Bedarf der Unternehmen an Arbeitskräften im Vordergrund, und nicht mehr das politische Kalkül zur Verteilung der Zuwanderungskontingente. Wie wichtig diese Deregulierung des Arbeitsmarktes war, zeigt der positive Einfluss des Wegfalls des Inländervorrangs auf das BIP pro Kopf. Gleichzeitig haben Arbeitskräfte mit tiefen und mittleren Qualifikationen per Saldo von der Personenfreizügigkeit profitiert (vgl. Bilateralismus – was sonst?).
Doch die Personenfreizügigkeit war politisch nur im Tausch mit einer stärkeren Regulierung des Arbeitsmarktes in Form der flankierenden Massnahmen zu haben. Diese beinhalten im Wesentlichen die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen und die Möglichkeit, Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen durch den Bund oder die Kantone zu erlassen. In beiden Fällen werden ganzen Branchen oder Regionen einheitliche Arbeitsbedingungen aufgezwungen. Dies ist eine starke Verschiebung hin zu kollektivistischer Entscheidungsfindung und stellt auch eine grosse administrative Belastung für die Unternehmen dar. Dass der Arbeitsmarkt dadurch in den letzten Jahren an Beweglichkeit eingebüsst hat lässt sich gut an der Beveridge-Kurve ablesen (vgl. Grafik).
Rückfall in die 1990er Jahre?
Mit dem drohenden Wegfall der Personenfreizügigkeit sind diese Eingriffe in den Arbeitsmarkt jedoch etwas in den Hintergrund gerückt, ist doch erneut von Höchstzahlen und Inländervorrang die Rede. Ein Rückfall in alte Muster könnte doppelt schmerzhaft sein, falls die flankierenden Massnahmen trotz wegfallender Personenfreizügigkeit bestehen bleiben. Die langfristigen Folgen des weniger liberalen Arbeitsmarktes wären eine höhere Arbeitslosenquote, gepaart mit verstärktem Fachkräftemangel aufgrund der restriktiven Zuwanderungspolitik.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Publikation «CH 1995 2035 – Globale Trends, nationale Herausforderungen, liberale Lösungen»