Gemeinnützige Stiftungen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag in vielen Bereichen, so etwa in Bildung und Forschung, Kunst und Kultur, Soziales, Sport oder Umweltschutz. In der Schweiz gibt es gut 13 000 gemeinnützige Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von über 70 Mrd. Fr. und jährlichen Ausschüttungen zwischen 1,5 und 2 Mrd. Fr. Verglichen mit anderen Ländern weist die Schweiz eine sehr hohe Stiftungsdichte auf. Auch bei anderen Formen gemeinnützigen Engagements wie Spenden, Vereinen und Freiwilligenarbeit steht die Schweiz überdurchschnittlich gut da.

Der Stiftungssektor befindet sich seit der Jahrtausendwende in einer Art Aufbruch. Die Zahl gemeinnütziger Stiftungen hat zwischen 2000 und 2013 um 60 % zugenommen, und in den letzten fünf Jahren gab es über zwei Dutzend grosse Einzelspenden zwischen 10 und 120 Mio. Fr. Das Stiftungsrecht wurde 2006 revidiert und die eidgenössische Stiftungsaufsicht reorganisiert und personell verstärkt. Neue Plattformen für den fachlichen Austausch wurden gegründet, spezialisierte Berater sind entstanden. All dies hat der Professionalisierung des Sektors Vorschub geleistet. Mit dem Swiss Foundation Code gibt es seit einigen Jahren einen Best-Practice-Kodex für die Gründung und die Führung gemeinnütziger Stiftungen. Trotz dieser erfreulichen Entwicklungen gibt es aber auch noch Verbesserungsbedarf.

Bündelung der Kräfte durch Kooperation und Konsolidierung

Eine zentrale Herausforderung des Schweizer Stiftungswesens ist seine Fragmentierung in viele kleine Stiftungen. 80 % der gemeinnützigen Stiftungen haben kein festes Personal. 85 % verfügen über ein Vermögen von unter 5 Mio. Fr. Bei Kapitalerhalt und 2 % Verzinsung entspricht das einem Budget von unter 100 000 Fr. im Jahr. Trotzdem werden nur 1 % der Stiftungen im Jahr aufgelöst und nur 0,1 % fusionieren. Um das Problem der Fragmentierung anzugehen, sind vor allem die Stiftungen selbst gefordert, mehr zu kooperieren. Das Spektrum reicht dabei von losen Formen der Zusammenarbeit bis hin zu mehr Fusionen (s. Abb.). Auch die Umwandlung kapitalschwacher Stiftungen in Verbrauchsstiftungen und eine stärkere Nutzung von Dachstiftungen können zur Konsolidierung des Sektors beitragen. Sollten durch freiwillige Kooperationen in den nächsten Jahren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen sein, sollte die Einführung einer staatlich verordneten Ausschüttungsquote ernsthaft geprüft werden. In den USA müssen gemeinnützige Stiftungen jährlich 5 % ihres Vermögens für den Stiftungszweck aufwenden. Dies verhindert das Entstehen inaktiver Stiftungen und trägt zu Dynamik und Wettbewerb im Sektor bei. Zudem sollten inaktive Stiftungen, die ihren Zweck über mehrere Jahre nicht verfolgen, von den Aufsichtsbehörden zwangsliquidiert werden oder ihren Gemeinnützigkeitsstatus verlieren. Um die Konsolidierung zu erleichtern, sollten auch die regulativen Hürden für Fusionen gesenkt werden.

Kooperationsformen im Stiftungswesen

Bei diesem Text handelt es sich um einen Auszug aus dem Kapitel 4 aus  «Der Schweizer Stiftungsreport 2015»  (CEPS Forschung und Praxis – Band 14). Weitere Informationen zum Stiftungswesen finden Sie auch in der Avenir-Suisse-Publikation «Schweizer Stiftungswesen im Aufbruch» (Oktober 2014).