Die Benutzung von Tagesstrukturen wird stark durch die Tarifgestaltung beeinflusst. Während Subventionen in diesem Bereich als Investition in die Gesundheit der pflegenden Angehörigen betrachtet werden können, verzerren sie die Nachfrage nach Spitex- oder Pflegeheimleistungen.
Nach dem Grundsatz «ambulant mit stationär» sollte die Art des Leistungserbringers einzig durch die Pflegebedürftigkeit der Betagten und nicht durch finanzielle Anreize bestimmt werden. Leichtpflegebedürftige sollten daheim, in Tagesstrukturen oder in betreuten Wohnungen gepflegt werden, Schwerpflegebedürftige im Heim. Finanzierungsregeln, die einzelne Leistungserbringer besserstellen, sind deshalb zu vermeiden.
Zwölf Kantone unterstützen dennoch Tagesstrukturen mit Subventionen für Betreuungs- und Hotellerieleistungen. Dabei kann man zwei Subventionierungsmethoden unterscheiden. Im ersten Fall definieren die Kantone (z.B. VD, JU, TI, BS und GE) einen maximalen täglichen Betrag, den Patienten für ihren Aufenthalt in einer Tagesstruktur zahlen müssen: Die Subvention ist die Resultante davon. Die Patientenbeiträge variieren 2014 zwischen 25 Fr. (VD) und 101 Fr. (GE). Bei der zweiten Subventionsmethode (z.B. in den Kantonen AI, VS, NE, TG) wird ein maximaler staatlicher Beitrag definiert, die Patienten zahlen die Resultante. Die Beiträge der öffentlichen Hand variierten 2014 zwischen 30 Fr. und 80 Fr. pro Person und Aufenthaltstag (für eine detaillierte Übersicht, vgl. das Kantonsmonitoring 7 von Avenir Suisse, S. 102ff). Durch diese Subventionspraktiken sind Spitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheime im Nachteil, weil dort die Patienten die Kosten solcher Leistungen selber tragen müssen.
Zweischneidige Subventionierung
Neben diesem Grundsatzvorbehalten ist der Nutzen der Subvention umstritten. Einerseits können Beiträge helfen, den Heimeintritt eines Pflegebedürftigen zu verzögern. Die Einsparungen können substanziell sein, auch wenn diese Patienten wenig Pflege pro Tag benötigen. Über 60% der Patienten in Tagesstrukturen brauchen weniger als 60 Minuten Pflege pro Tag), entsprechend niedrig sind die Restfinanzierungsbeiträge der öffentlichen Hand. Auch können diese Subventionen nicht nur als Beitrag für den Patienten, sondern auch als Investition in die Gesundheit der pflegenden Angehörigen betrachtet werden. Dank diesen punktuellen Entlastungen können sich die Angehörigen erholen, soziale Kontakte pflegen und damit vermeiden, dass sie selber pflegebedürftig (sogenannte hidden patients) werden. Anderseits können die Subventionen eine Nachfrage nach Betreuung generieren, die sonst durch Familienangehörige oder Spitex-Organisationen gewährleistet würde, was zusätzliche Kosten verursachen könnte.
Der Nutzen solcher Subventionen hängt schliesslich auch von den gewährten Beiträgen, dem Unterschied zwischen den Taxen der Pflegeheime und derjenigen der Tagestätten sowie der Bedeutung der Ergänzungsleistungen in einem Kanton ab: Je höher die Taxenunterschiede oder der Anteil Heimpensionäre mit Ergänzungsleistungen, desto interessanter die Förderung von Tagesstrukturen.
In Interviews mit Experten aus den Kantonen mit Subventionen für Pensionskosten wurde eine maximale Tagespauschale von 100 Fr. als psychologische Obergrenze für die Nutzung von Tagesstätten angegeben. Es ist jedoch kaum einzusehen, warum für Seniorentagesstätten eine Tagestaxe von 100 Fr. nicht zumutbar wäre, während im Bereich der ausserschulischen Kinderbetreuung (Kitas) Pauschalen von deutlich über 100 Fr., pro Tag und Kind über Jahre hinweg verrechnet werden.
Pragmatische Lösungen
Hohe Tagespauschalen für Tagesstrukturen können für Senioren mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen, die jedoch keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, eine grosse Hürde darstellen. Degressive Tarife wie im Kanton Genf können eine pragmatische Lösung sein, einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen, ohne ausführliche EL-Abklärungen eigens für den Fall einer Benutzung von Tagesstrukturen vornehmen zu müssen.
Auch in diesem Sinne prüft die Stadt Luzern, inwiefern sie ihr Konzept von einkommensabhängigen Kita-Gutscheinen für die Alterspflege anpassen könnte (Aschwanden 2015). Bei dieser Form der Subjektfinanzierung werden nicht Institutionen wie die Spitex oder Pflegeheime, sondern die Pflegebedürftigen selber finanziell unterstützt. Mit den Gutscheinen können sie dann die von ihnen gewünschten Leistungen beim Anbieter ihrer Wahl begleichen.
Streckt sich der Gültigkeitsbereich dieser Gutscheine auf alle Leistungserbringer der Alterspflege, also von Spitex-Organisationen über Tagesstrukturen bis zu Pflegeheimen, würden sie einen wichtigen Beitrag zur Realisierung einer Strategie «ambulant mit stationär» leisten. Kein einzelner Leistungserbringer wäre systematisch bevorzugt und die Subventionen wären gezielt statt mit der Giesskanne eingesetzt.
Lesen Sie dazu auch Teil 1 dieses Blogs: Eine Tagesstruktur für pflegebedürftige Senioren.