Bereits unser Osterblog hat gezeigt: Das Schweizer Ei ist etwas Besonderes. Mit der sogenannten Eierverordnung (EiV) besteht für dieses fragile Gut eine eigene rechtliche Grundlage. Die aktuelle Fassung der EiV wurde 2003 durch den Bundesrat erlassen, die erste Version stammt aus dem Jahr 1954. Bereits damals war man offenbar der Ansicht, der inländische Eier-Markt bedürfe einer besonderen Regelung. Zum Vergleich: Die Verordnung über die Invalidenversicherung (IV) datiert von 1961, das Frauenstimmrecht wurde 1971 eingeführt. Der historische Rückblick zeigt, wo vor 62 Jahren die Prioritäten lagen.
Überregulierung der Landwirtschaftsbranche
Während andere Branchen grundsätzlich für mehr Freiheiten und weniger Regulierung kämpfen, will die Landwirtschaftsbranche den Katalog an Rechtserlassen oft selber weiter anschwellen lassen. Jüngstes Beispiel ist die «Initiative für Ernährungssicherheit» des Schweizer Bauernverbands (SBV). Die Initiative dient der weiteren landwirtschaftlichen Marktabschottung der Schweiz, ist kontraproduktiv und absolut unnötig. Auch für die Versorgung der Schweiz mit genügend Eiern braucht es den angestrebten Verfassungsartikel nicht, denn es gibt regelmässig zu viele inländische Eier auf dem Markt.
Doch auch für diesen Fall hat die Landwirtschaftsbranche zu ihren Gunsten vorgesorgt. In der erwähnten EiV regelt Artikel 7 die Beiträge des Bundes an die Verwertungsmassnahmen der Branche. In Absatz 1 heisst es: «Für Aufschlags- und Verbilligungsaktionen von Schweizer Konsumeiern können im Rahmen der bewilligten Kredite bei saisonalem Überangebot Beiträge ausgerichtet werden.» Das Ankurbeln des Verkaufs eines Produktes über Absatzförderbeiträge ist eine gängige Massnahme im Handel. Der grosse Unterschied ist jedoch, dass die Finanzierung solcher Rabatte und Anreize durch die produzierenden Unternehmen oder Grosshändler erfolgen und nicht durch den Staat.
Überproduktion wird belohnt
Zur Bekämpfung der aktuellen Eierschwemme auf dem inländischen Markt beschloss das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am 18. März 2016 auf Drängen der Schweizer Eier-Wirtschaft und basierend auf der EiV, dass für inländische Eier je zwei «Verbilligungs- und Aufschlagsaktionen» durchgeführt werden. Dabei wird der Verbrauch mit 9 Rp. pro aufgeschlagenes inländisches Ei, beziehungsweise mit 5 Rp. pro nachweislich verbilligtes inländisches Ei gefördert. Insgesamt stehen dafür im 2016 Bundesmittel im Umfang von 1.9 Millionen Fr. zur Verfügung.
Gesucht sind grössere Verbraucher von Eiern, bewerben können sich alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften, die in der Schweiz Wohnsitz oder Sitz haben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50’000 Eier für die Geltendmachung der oben genannten Beiträge. Nähere Informationen sind unter dem Themenbereich «Eier und Eiprodukte – Marktentlastungsmassnahmen 2016» auf der Website des BLW zu finden.
Das letztjährige Programm war übrigens ein voller Erfolg, es konnten in insgesamt vier Aktionen genau 8’022’976 Eier verbilligt und exakte 15’861’791 Eier aufgeschlagen werden. Die Schweiz legt sich mit einer solchen Landwirtschaftspolitik ständig selber ein Ei – höchste Zeit, es auch aufzuschlagen.