Mit Schuldenbremsen können nicht nur Staatsfinanzen effizient kontrolliert, sondern auch die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen gewährleistet werden.

Schuldenbremse ist aber nicht gleich Schuldenbremse. Sie kann – wie in Dänemark – als «Autopilot» konzipiert sein, der politische Interventionen ausschliesst.

Aber auch eine Fiskalregel im Sinne einer «Navigationshilfe» könnte zum gewünschten Ziel führen – und dabei der Politik ein Mitspracherecht gewähren.

Bei einer solchen Regel wird das Parlament beim Erreichen eines Schwellenwerts lediglich aufgefordert, innert ein vordefinierten Frist Korrekturmassnahmen einzuleiten. Gleichzeitig treten Sofortmassnahmen in Kraft, um die finanzielle Lage der Sozialversicherung kurzfristig zu stabilisieren. Im Unterschied zum Autopilot sind die langfristigen Finanzierungsparameter bei einer Navigationshilfe nicht automatisch gesteuert, sondern bleiben dem politischen Prozess unterworfen.

Die Ausgestaltung einer Navigationshilfe muss zwei Aspekte berücksichtigen. Erstens müssen die Sofortmassnahmen so einschneidend sein, dass die Entscheidungsträger starke Anreize haben, sich auf die Korrekturmassnahmen zu einigen. Zum anderen sollten die Sofortmassnahmen auch eine gewisse Opfersymmetrie gewährleisten. Hier geht es weniger um die mathematisch exakte Aufteilung zwischen Leistungskürzungen und zusätzlichen Beiträgen, sondern darum, eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Beteiligten zu erreichen. Sinnvoll wäre zum Beispiel die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Anzahl Beitragsjahre bzw. die Lebenserwartung. Weitere Möglichkeiten wären ein verzögerter Teuerungsausgleich oder das vollständige Aussetzen des Mischindexes, sobald bestimmte Schwellenwerte (Fondsbestand oder Liquidität) unterschritten werden.

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