Dennoch mahnt er zur Vorsicht: Trotz Erholung reichen die seit 2000 erwirtschafteten Renditen nur knapp, um die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Guthabenverzinsung der Erwerbstätigen zu erfüllen. Die Renditen genügen auch nicht, um die heute zugesprochenen Rentenleistungen zu finanzieren. Die Folge sind Quersubventionierungen zwischen Jung und Alt. Mittelfristig müssen die Pensionskassen entsprechende Korrekturen vornehmen. Auch gesetzliche Anpassungen werden notwendig sein.
Je nach individueller Situation können sich für die Versicherten Einkäufe in eine Pensionskasse durchaus lohnen, aber nur dann, wenn diese nicht in Unterdeckung ist.
Dieser Beitrag ist am 05.02.2014 in der NZZ erschienen.