Die 1960 in der Schweiz eingeführte IV stand unter dem Grundsatz der «Eingliederung vor Rente». Dennoch hat die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente seither jährlich zugenommen und 2006 einen neuen Höchststand erreicht, während auf Eingliederungsmassnahmen nur ein kleiner Teil des Aufwandes der IV entfällt. In starkem Kontrast dazu hat sich der generelle Gesundheitszustand der Bevölkerung im gleichen Zeitraum wesentlich verbessert.

Anhand der Geschichte dieses einst pionierhaften Sozialwerks wird aufgezeigt, welche Ursachen für diese Entwicklung verantwortlich waren und sind. Im Zentrum der Analyse stehen dabei die einzelnen Akteure in der Invalidenversicherung: die Betroffenen, die Ärzte, die Arbeitgeber, die Anbieter von Hilfsmitteln und die Betreiber von Heimen und Werkstätten, die Vollzugsorgane der IV sowie die verantwortlichen Behörden in Bund, Kantonen und Gemeinden. Ihr Zusammenspiel und die Wirkung falscher Anreize helfen, die heutige Situation der IV zu verstehen.