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Die Lebenserwartung im Alter 65 ist seit der Einführung der AHV im Jahr 1948 um 7 Jahre gestiegen, die durchschnittliche Geburtenrate von 2,4 Kindern pro Frau auf 1,5 Kinder pro Frau gesunken. Längere Lebenserwartung und niedrigere Geburtenziffern lassen die Zahl der Menschen im Rentenalter im Vergleich zu den Personen im Erwerbsalter markant steigen. Standen 1948 noch 6 Aktive einem Rentner gegenüber, sind es heute 3,4. Hält dieser Trend an, werden in 20 Jahren einem Rentner nur noch gut 2 Personen in erwerbsfähigem Alter gegenüberstehen. Die Finanzierung der Vorsorgesysteme steht deshalb vor massiven Herausforderungen. Langfristig erfordern diese Perspektiven im Interesse der finanziellen Nachhaltigkeit letztlich die Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Dabei drängen sich flexible Lösungen auf, die individuelle Präferenzen in Bezug auf die Erwerbstätigkeit berücksichtigen.

Die Schweden machen’s vor

Die schwedische Altersvorsorge basiert auf dem Lebenseinkommensprinzip und bringt die Altersrente in Einklang mit der steigenden Lebenserwartung. Je länger die Versicherten erwerbstätig bleiben, desto höher fallen ihre Pensionsbezüge aus. Um eine Erosion der Altersrenten zu vermeiden, schuf Schweden Anreize für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Das Regelrentenalter wurde abgeschafft. Das vollendete 61. Lebensjahr bildet die Untergrenze für den Rentenbezug; eine reglementarische Obergrenze gibt es nicht.

Besonders innovativ ist die den Versicherten gebotene Möglichkeit, nach dem Überschreiten des Mindestpensionierungsalters Teilrenten zu 25%, 50% und 75% zu beziehen und gleichzeitig in einem frei wählbaren Ausmass weiterzuarbeiten. Diese Option hat drei Vorteile: Dank der Verzinsung der Altersguthaben steigt der Wert der nicht bezogenen Anwartschaften, die Lohnbeiträge tragen zur weiteren Kapitalbildung bei, und den Berufstätigen wird der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht.

Altersarbeit ist überwiegend Teilzeitarbeit

In der schweizerischen AHV ist es nicht möglich, nur einen Teil der Altersrente aufzuschieben. Auch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sieht den Teilbezug von Altersrenten nicht vor. Das widerspricht den heutigen Präferenzen vieler Menschen in vorgerücktem Alter, die bei guter Gesundheit sind und Freude an der Arbeit haben. Sie möchten ihre Pensionierung hinausschieben und über das Regelrentenalter hinaus in Teilzeit arbeiten. Ein Forschungsbericht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigt, dass Erwerbstätigkeit im AHV-Alter überwiegend Teilzeitarbeit ist. Über 60% der berufstätigen Männer und 86% der erwerbstätigen Frauen im AHV-Alter waren zwischen 2008 und 2011 teilzeitbeschäftigt (siehe Chart).¹

Der Vorschlag des Bundesrates, im Rahmen der Reform der Altersvorsorge den Teilrentenbezug einzuführen und die für die erste und zweite Säule geltenden Regelungen zu harmonisieren, trägt der Individualisierung der Gesellschaft im beruflichen und privaten Umfeld Rechnung und verdient Unterstützung. Er ermöglicht den Senioren beim Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand grösseren Handlungsspielraum und die gleichzeitige Stärkung ihre Vorsorge in finanzieller Hinsicht.

¹ Beiträge zur sozialen Sicherheit. Ältere Personen und Arbeitsmarktbeteiligung. Materialband zum Forschungsbericht Nr. 11/12

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Avenir-Suisse-Diskussionspapier «Reformimpulse aus Schweden».