Basierend auf aktuellen Zahlen betragen die jährlichen Kosten der öffentlichen Hand für die Schweizer Agrarpolitik über 4,4 Mrd. Fr. (Dümmler und Bonato 2020).

Mit 188 Mio. Fr. schlagen die Ausgaben für die Mitarbeiter beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und in den Agrarämtern der Kantone zu Buche (vgl. Abbildung 1 und Textbox 2 zur Methodik).

Mit knapp 39 Mio. Fr. am höchsten sind die Personalausgaben beim BLW, gefolgt von den Kantonen Zürich (19,3 Mio. Fr.), der Waadt (18,7 Mio. Fr.), Bern (18,3 Mio. Fr.), dem Wallis (17,3 Mio. Fr.) und Graubünden (12,4 Mio. Fr.). Die restlichen Kantone weisen absolute Personalausgaben für die Verwaltung der Landwirtschaft von weniger als 10 Mio. Fr. aus.

Textbox 2: Interkantonal weitgehend vergleichbare Datengrundlage

Wie kommen die Zahlen zustande? Unter der Sachgruppe «81 Landwirtschaft» rapportieren die Kantone der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV 2019) jährlich ihre Finanzzahlen, darunter den Personalaufwand. Da der Grossteil der Kantone die Rechnung 2017 auf Basis des harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erfasst, ist eine hohe Vergleichbarkeit sichergestellt. Die Kantone Neuenburg, Schaffhausen und Wallis führten das neue Rechnungsmodell erst 2018 ein, dennoch werden ihre Daten von der EFV ohne Einschränkungen zusammen mit den Kennzahlen der anderen Kantone genannt.

Ein Sonderfall ist der Kanton Basel-Stadt, zählt er doch gerade einmal 13 Höfe (2017) auf seinem vorwiegend städtischen Gebiet. Für den Vollzug der Schweizer Agrarpolitik kooperiert er deshalb mit Basel-Landschaft, das über 900 landwirtschaftliche Betriebe ausweist. Der Kanton Basel-Stadt ist damit ein Ausreisser und wird in der statistischen Auswertung nicht berücksichtigt.

Die benutzten Daten der EFV beschränken sich nicht auf die Kantone, sondern beziehen auch die Gemeinden mit ein (FDK 2017). Erst die Hälfte der Kantone verpflichtete im Jahr 2017 die Gemeinden zu einem Rechnungsabschluss nach HRM2 (EFV 2019). Dies schränkt die interkantonale Vergleichbarkeit etwas ein, ist jedoch aufgrund des wohl geringen Anteils der Gemeindemittel in den Agrarbudgets vernachlässigbar. Die Zahlen der EFV von 2017 stellen – trotz den erwähnten Einschränkungen – die bestmöglich erhältliche Basis für den interkantonalen Vergleich dar.

Die Zahlen für den Personalaufwand des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) stammen aus der Staatsrechnung 2017 der EFV (2018). Dieser Publikation konnte auch die Zahl der Vollzeitäquivalenten des BLW entnommen werden.

Mit wenigen Ausnahmen – auch wenn auf das Öffentlichkeitsgesetz verwiesen wurde – gaben die kantonalen Stellen ihre Vollzeitäquivalente (VZÄ) in den Landwirtschaftsämtern nicht preis, so dass die VZÄ für alle Kantone folgendermassen geschätzt wurden: Als Grundlage diente der Brutto-Medianlohn des öffentlichen Sektors, die Sozialbeiträge des Arbeitgebers und die Berufsbildungskosten (inkl. sonstigen Aufwendungen), Total 128 031 Fr. (2018; BFS 2020a, BFS 2020b). Dieser Betrag wurde – im Sinne einer konservativen Schätzung – auf 130 000 Fr. aufgerundet. Die Division des Personalaufwandes für den Bereich Landwirtschaft durch letzteren Betrag ergab die geschätzten VZÄ pro Kanton.

Aussagekräftiger als der Vergleich absoluter Zahlen ist die Betrachtung zweier Verhältniszahlen für die Kantone (Detailliertere Auswertungen finden sich im Online-Tool am Ende dieser Seite):

  • Der Personalaufwand (ohne Anteil Bund) pro Hof ist mit 10’786 Fr. am höchsten in Genf, mit grossem Abstand folgen die weiteren Kantone, Klassenprimus ist St. Gallen mit nur 586 Fr., schweizweit sind es im Durchschnitt der Kantone 2905 Fr. Lässt man Genf als «Ausreisser» weg ist es nicht einsichtig, weshalb der Kanton Wallis (5863 Fr.) zehnmal so hohe Verwaltungs-Personalausgaben für die Landwirtschaft tätigt wie der Kanton St. Gallen (vgl. Abbildung 2). Umgerechnet auf Beamten-Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Hof setzt Genf 8,3% ein, im Wallis sind es 4,5%; St. Gallen kommt mit 0,45% aus.
  • Pro VZÄ in der Agrarbürokratie (ohne Anteil Bund) kommen im Wallis nur 39 VZÄ in der Landwirtschaft, in St. Gallen sind es immerhin 390 Landwirte pro Beamten (vgl. Abbildung 3). Der Durchschnitt über alle Kantone liegt bei einem VZÄ-Verwaltungsangestellten pro 86 VZÄ-Bauern. Werden die Bundesbeamten hinzugerechnet, sinkt der Schweizer Durchschnitt auf 71, d.h. rechnerisch ist ein Verwaltungsangestellter für 71 Landwirte zuständig.

Die Überwachung der rechtlichen Vorgaben (vgl. Teil 1 der Serie) führt in vielen Kantonen zu einer ausufernden Bürokratie. Dies belastet nicht nur die Steuerzahlenden, sondern auch die Landwirte.


Interaktives Online-Tool

In der untenstehenden Grafik können Sie die Bürokratiekosten der Agrarpolitik nach Kantonen vergleichen:

 

Anmerkung: Der Kanton Basel-Stadt zählt gerade einmal 13 Höfe (2017) auf seinem vorwiegend städtischen Gebiet und kooperiert deshalb für den Vollzug der Schweizer Agrarpolitik mit Basel-Landschaft, das über 900 landwirtschaftliche Betriebe beheimatet. Aus diesem Grund stellt der Kanton Basel-Stadt in den Auswertungen ein Ausreisser dar und wird deshalb nicht dargestellt oder bei Berechnung der schweizerischen Summe oder des Durchschnitts berücksichtigt.