Pro von Barbara Gysi, Nationalrätin SP
Die demografische Veränderung unserer Gesellschaft und auch die Unsicherheit, wie sich die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zukünftig entwickeln wird, sind zwei der Hauptgründe dafür, die Potenziale älterer Arbeitnehmender besser zu nutzen.
Weiterbildung ist einer der Schlüssel dazu. Ältere Arbeitnehmende verfügen über viel Erfahrung und Fachwissen, und die meisten Unternehmen machen mit altersdurchmischten Teams sehr gute Erfahrungen. Vorurteile wie jenes, dass ältere Arbeitnehmende öfter krank und unflexibel seien, lassen sich statistisch nicht erhärten. Dennoch dürfen wir uns nichts vormachen: Ältere Arbeitnehmende werden oft durch jüngere ersetzt, die vermeintlich günstiger und flexibler sind. Wer nach dem 50. Altersjahr die Stelle verliert, hat es wesentlich schwerer, wieder Fuss zu fassen, und ist länger stellenlos. In den letzten Jahren hat sich diese Tendenz verschärft, das zeigen auch die Arbeitslosenstatistiken und die Sozialhilfezahlen. Trotz langjähriger Erfahrung und guter Qualifikationen haben ältere Arbeitnehmende einen erhöhten Weiterbildungsbedarf. In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten, wie wir sie durchleben, wird jedoch oft bei der Weiterbildung gespart und die Kosten dafür werden den Mitarbeitenden auferlegt.
Zwar sind viele Unternehmen auf dem Weg, ihren älteren Mitarbeitenden flexible Weiterbildungsmodelle anzubieten und sie auch weiterzubilden, dennoch ist der grösste Teil der Firmen weit davon entfernt, entsprechende Massnahmen zu planen und umzusetzen. Häufig ist auch die Meinung zu vernehmen, dass Weiterbildung alleine Sache der Mitarbeitenden sei. Die Weiterbildungslasten sind ungleich verteilt und zu viele Firmen stehlen sich aus der Verantwortung, ihre Mitarbeitenden marktfit zu halten. Die Schaffung eines Fonds für Weiterbildung und Neuorientierung älterer Arbeitnehmender ist eine gute und gerechte Sache, denn nur dadurch ist gewährleistet, dass sich alle Firmen gleichermassen an deren Weiterbildungskosten beteiligen und ihre Verantwortung wahrnehmen. Was bei der Berufsbildung junger Menschen bestens funktioniert, könnte zum Vorbild eines Weiterbildungsfonds für ältere Arbeitnehmende werden: Die finanziellen Mittel für diesen Weiterbildungsfonds sollen über eine Solidaritätsabgabe aller Unternehmen bereitgestellt werden. Diese Abgabe kann im selben Mass reduziert werden, wie die Firmen selbst aktiv sind. Wie bei der Ausbildung junger Menschen müssten Firmen aller Branchen gleichermassen dazu beitragen, die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmender zu erhalten: Die Notwendigkeit und Motivation, ältere Arbeitnehmende anzustellen oder sie in der Firma zu halten, hat sich noch nicht in allen Firmenspitzen festgesetzt. Und es kann doch nicht sein, dass dies alleine denjenigen überlassen wird, die sich bereits engagieren.
Contra von Jérôme Cosandey, Avenir Suisse
Die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhalten, ist ein zentrales Anliegen. Dabei ist auch der Mitarbeiter gefordert, im Dialog mit seinem Arbeitgeber Wege zu identifizieren, wie er à jour bleibt. Nicht nur Diplome, sondern auch On-the-Job-Aktivitäten sind von Bedeutung: bei der Mitarbeit in abteilungsübergreifenden Projekten, bei der Prototypen-Entwicklung oder der Bewertung neuer Werkzeuge. In Sektoren, die im Umbruch sind, ist es Aufgabe der Sozialpartner, Programme für die Weiterbildung oder Umschulung der Mitarbeiter einzuplanen. Ein Umschulungsfonds könnte eine prüfenswerte Alternative darstellen, statt Sozialpläne auszubauen, die Frühpensionierungen fördern.
Zuletzt muss der Staat überprüfen, inwiefern die öffentlich finanzierten Bildungsangebote den Bedürfnissen der Senioren entsprechen oder angepasst werden müssen. Von einem öffentlich verwalteten, branchenübergreifenden Fonds halte ich hingegen wenig. Gebundene Finanzierungen und Ausgaben sind zu vermeiden.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Politik ist das Abwägen von Interessen und die dazu passenden Ressourcen festzulegen. Fonds entmachten Parlamente, weil sie ihre Budgetkompetenz einschränken.
So löblich das Ziel des Ü50-Fonds ist, sehe ich nicht ein, warum andere Bildungsausgaben regelmässig überprüft, diejenigen für Senioren aber vom politischen Prozess ausgenommen werden sollten. Eine Finanzierung über Strafbeiträge für Unternehmen, die weniger als 15 Prozent an über 50-Jährigen beschäftigen, ist kontraproduktiv. So werden zwar diejenigen bestraft, die wenig Ältere beschäftigen, es ist aber auch eine Strafe für Unternehmen, die Lehr- und Hochschulabsolventen eine Chance geben, weil dadurch der Anteil älterer Mitarbeiter sinkt: Der Altersbonus ist gleichzeitig eine Jugendstrafe. Zudem geht eine solche Regelung von der marktfremden Idee aus, dass Unternehmen primär dazu da sind, Quoten zu erfüllen. Dass sie auch noch Produkte herstellen oder Dienstleistungen erbringen müssen, scheint sekundär zu sein. Was aber ist besser: Ein Jungunternehmen, das 200 neue Stellen in einer zukunftsweisenden Technologie kreiert, oder eine verkrustete Firma, die Jahr für Jahr Stellen abbaut, dafür aber ihre 15- Prozent-Altersquote brav einhält? Der Wirtschaftserfolg der Schweiz basiert auf Innovationskraft und einem flexiblen Arbeitsmarkt.
Mit der Jugendstrafe wäre beides gefährdet. Startups würden das Land verlassen oder sich gar nicht erst in der Schweiz niederlassen, weil sie einen Kostennachteil hätten, wenn sie viele Hochschulabsolventen anstellen. Ohne Innovation verliert die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit, ohne Wettbewerbsfähigkeit schrumpft die Schweizer Wirtschaft und Stellen werden gestrichen. Von diesem Stellenabbau wären alle betroffen, auch die älteren Mitarbeiter. Das wäre ein ultimatives Eigengoal.
Barbara Gysi war zwölf Jahre Mitglied der Exekutive der Stadt Wil. Seit 2011 amtet sie als Nationalrätin. Sie ist Vizepräsidentin der SP Schweiz und Präsidentin des Gewerkschaftsbunds St. Gallen.
Jérôme Cosandey setzt sich seit 2011 als Projektleiter von Avenir Suisse mit dem Reformbedarf in der Altersvorsorge, der Organisation und Finanzierung der Alterspflege und Fragen der Altersarbeit auseinander.
Der Artikel ist in der Fachzeitschrift «HR Today» vom 27. Januar 2016 erschienen. Mit freundlicher Genehmigung von «HR Today».