Im aktuellen Börsenumfeld steht die finanzielle Stabilität der Schweizer Pensionskassen immer wieder in der Diskussion. Dabei wird häufig der Deckungsgrad herangezogen, das Verhältnis der Aktiven einer Pensionskasse zum Gegenwartswert ihrer reglementarischen Verpflichtungen. Fällt dieses Verhältnis unter 100%, ist die Finanzierung der eingegangenen laufenden und zukünftigen Renten nicht mehr garantiert. Die Pensionskasse ist in Unterdeckung.

Obwohl die Definition des Deckungsgrades in den Rechnungslegungsvorschriften wie FER 26 festgelegt ist, haben die Stiftungsräte bei der Wahl einzelner Parameter einigen Ermessensspielraum:

  • Der sogenannte «technische Zins» ist der Diskontierungssatz für die Berechnung des Gegenwartswertes der zukünftigen Verpflichtungen einer Pensionskasse: Er soll sich an langfristigen Kapitalrenditen orientieren. Je höher der technische Zins ist, desto stärker werden die Leistungsversprechen diskontiert. Bei gleichbleibenden Aktiven führt ein höherer technischer Zins somit zu einem besseren Deckungsgrad. Je nach Rentner-Anteil einer Pensionskasse kann eine Anpassung des technischen Zinses im Ausmass von 0,5 Prozentpunkten den Deckungsgrad um bis zu 5% verändern. Gemäss einer kürzlich erschienenen Studie von Complementa bewegen sich die technischen Zinsen jedoch zwischen 2,5% bis 4%.
  • Auch die Wahl der «Sterbetafeln» beeinflusst den Deckungsgrad massgeblich. Sterbetafeln bilden die Lebenserwartungen einer Referenzgruppe ab. Manche Tafeln, sogenannte Periodentafeln, berücksichtigen nur historisch beobachtete Sterberaten. Andere, sogenannte Generationstafeln, antizipieren die steigende Lebenserwartung eines jeden Jahrgangs. Wird eine längere Lebenserwartung geschätzt, nehmen die Rentenverpflichtungen der Pensionskasse zu und der Deckungsgrad sinkt. Was auch hier wie eine kleine Formalität klingt, hat weitreichende Konsequenzen: Die Umstellung von Perioden- auf Generationstafeln kann zu einer Verschlechterung des Deckungsgrades um bis zu 5% führen.

Ein Konsument kann auf dem Obstmarkt die Preise von Äpfeln und Birnen nur dann vergleichen, wenn die Preisschilder nach gleichen Konventionen erstellt wurden – z.B. Franken pro Kilo. Auch in der beruflichen Vorsorge braucht es transparente, einheitlich definierte Grössen, um die finanzielle Stabilität von Vorsorgeeinrichtungen gegenüberstellen zu können. Sonst werden wirklich Äpfel mit Birnen verglichen.

Dieser Artikel erschien auch in «Handelskammer Deutschland-Schweiz»
vom November 2011.