Seit die Schweiz im Jahr 2003 eine Schuldenbremse auf dem Bundeshaushalt einführte, haben sich die Schulden nominell um 34 Mrd. Fr. verringert, und im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) sanken sie von 55% (2003) auf 38% (2010). Der Schönheitsfehler: Die Schuldenbremse erfasst die gesetzlichen Verpflichtungen der Sozialversicherungen (AHV, BVG und IV) nicht. Sollten letztere dereinst in eine finanzielle Schieflage geraten, wäre nicht nur ein grösseres Engagement der öffentlichen Hand gefragt. Langfristig müssten auch andere Staatsaufgaben zugunsten der Sozialversicherungen schrumpfen.

Avenir Suisse hat bereits im Herbst 2011 mit dem Buch «Soziale Sicherheit sichern» auf dieses Problem aufmerksam gemacht und vorgeschlagen, eine Schuldenbremse für die Sozialversicherungen einzuführen. In der soeben beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erschienenen Studie «Steuerungsmechanismen in der AHV» wurde die Idee eines «Autopiloten» für die AHV aufgegriffen und präzisiert:

Die Autoren sehen zwei Möglichkeiten für einen Autopiloten, sollten ab 2018 die Ausgaben der AHV ihre Einnahmen überschreiten:

1.       Kontinuierliche Erhöhung des Rentenalters in Monatsschritten und der Lohnbeiträge in Zehntelprozenten bis zur Wiederherstellung des Einnahmen/Ausgabengleichgewichts

Je nach Bevölkerungsszenario des BSV stiege bei diesem Modell das Rentenalter bis 2030 um 6 bis 27 Monate, und es müssten zwischen 0,5 und 1,3 Lohnprozente mehr als bisher bezahlt werden.

Quelle: BSV

Quelle: BSV

2.      Erhöhung der Mehrwertsteuer in 0,1%-Schritten bei gleichzeitiger Kürzung der Renten in 1%-Schritten bis zur Wiederherstellung des Einnahmen/Ausgabengleichgewichts

Je nach Bevölkerungsszenario würde die Mehrwertsteuer bis 2030 um 0,6 bis 2 Prozentpunkte steigen, während die Renten gegenüber dem Jahr 2010 real um bis zu 9,2% schrumpften.

Quelle: BSV

Quelle: BSV

Bei der ersten Variante bleiben die Rentner weitgehend unversehrt und der Grossteil der Sanierungskosten wird von der aktiven Bevölkerung getragen. Sie zahlt mehr und arbeitet länger. Das zweite Modell fordert über die Mehrwertsteuer die gesamte Wirtschaft –also auch die Rentner –, und nimmt Leistungskürzungen in Kauf, obgleich eine zu starke Reduktion der AHV-Renten den Bedarf an Ergänzungsleistungen unnötig befeuern könnte.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass im politischen Prozess Mischformen zur Anwendung kommen. Letztlich aber ist jede Art von Schuldenbremse zu begrüssen, denn nur sie kann die AHV auch für zukünftige Generationen sichern.