Vor 25 Jahren wurde die Bologna-Deklaration unterzeichnet und damit der Startschuss für die Umstellung der europäischen Hochschulsysteme gegeben. In der jüngsten Publikation von Avenir Suisse, «Der unterschätzte Bachelor», haben wir untersucht, inwiefern das Ziel der Arbeitsmarktbefähigung aller Abschlüsse erreicht wurde. Daneben wurden mit der Reform einige weitere Absichten verfolgt. Wie steht es um deren Erreichung? Im Bologna Process Implementation Report finden sich Antworten.

Europäische Zusammenarbeit

Die Bologna-Reform war vom Wunsch geprägt, die europäische Zusammenarbeit im Hochschulwesen zu stärken. So stand die Einführung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums im Zentrum – als Fortführung des Gedankens eines geeinten Europas. Der Hochschulraum sollte aufgrund seiner Grösse eine bessere Positionierung im internationalen Forschungs- und Bildungswettbewerb ermöglichen. Mit der Angleichung der unterschiedlichen Hochschulsysteme und der Einführung der European Higher Education Area (EHEA) wurde dieses Ziel im Grundsatz erreicht.

Auch bei der Qualitätssicherung war eine vertiefte Zusammenarbeit gewünscht. Dafür wurden externe Systeme geschaffen, um die korrekte Umsetzung zu überprüfen. Deren Resultate werden zentral gesammelt und im European Quality Assurance Register for Higher Education veröffentlicht (EQAR). Der Grossteil der Bologna-Länder hat zudem einen jeweils nationalen Qualifikationsrahmen geschaffen, der mit dem übergeordneten Qualitätssystem übereinstimmt und so zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Abschlüsse beitragen soll. In dieser Hinsicht wurden die Ziele zur europäischen Zusammenarbeit ebenfalls erreicht.

Angleichung der Studienstrukturen

Um den gemeinsamen Hochschulraum zu ermöglichen, brauchte es eine Angleichung der Studiensysteme. Vor der Bologna-Reform gab es sehr grosse Unterschiede zwischen den verschiedenen Hochschulsystemen, und sie waren oft schwierig zu vergleichen. So war beispielsweise in der Schweiz ein Lizenziat nach vier Jahren Studium verbreitet, während das System in Frankreich dreistufig und in manchen Ländern zweistufig war. Mehrere Reformziele dienten dazu, die Studiengänge anzugleichen und die Vergleichbarkeit zu verbessern.

Mit der Bologna-Reform entschied man sich für ein zweistufiges System mit Bachelor und Master sowie dem Doktorat als nachgelagerter dritter Stufe. Diese Struktur wurde grossflächig in den Bologna-Staaten umgesetzt, wobei es gewisse Unterschiede bezüglich des Arbeitsaufwandes pro Stufe gibt. Um diesen besser messen zu können, wurde ein einheitliches Leistungspunktesystem (European Credit Transfer System, ECTS) entwickelt. Jeder Leistungspunkt entspricht dabei einem Aufwand von rund 25 bis 30 Stunden.

Mit diesen Massnahmen stieg die Vergleichbarkeit der Systeme und die Verständlichkeit der Abschlüsse. Es ist nun einfacher, einen Abschluss einzuordnen, als vor der Reform. Die Ziele bezüglich einer Angleichung der Strukturen wurden damit erreicht. Ausserdem erleichtern die getroffenen Massnahmen die Mobilität zwischen den Hochschulen – ein zentrales Anliegen der Bologna-Reform.

Förderung der Mobilität

Mit Beginn des Bologna-Prozesses sollten der internationale Austausch und die Mobilität gestärkt werden. Diese Bestrebungen standen in direkter Verbindung zum übergeordneten Ziel eines vereinten Europas mit einem gemeinsamen Hochschulraum. Für die grenzüberschreitende Mobilität wurde deshalb im Jahr 2009 definiert, dass bis im Jahr 2020 20% der Absolvierenden während ihres Studiums internationale Erfahrung sammeln sollen.

Der Implementation Report zeigt, dass die internationale Mobilität in den letzten zwanzig Jahren zwar gestiegen ist, aber das gesetzte Ziel wurde bisher verfehlt (vgl. Abbildung). Die 20% wurden willkürlich gesetzt, ohne die Rahmenbedingungen für die internationale Mobilität und die allgemein steigenden Studierendenzahlen ausreichend einzubeziehen.

Auch in der Schweiz wurde das Ziel wachsenden Austauschs von Studierenden verfehlt. Die Mobilität nimmt für Absolvierende aus der Schweiz – wie in vielen anderen Bologna-Staaten – mit der Höhe des Abschlusses zu. Master-Studierende erreichen das Ziel knapp, während die Doktoranden es leicht übertreffen. Bei den aus dem Ausland einreisenden Studentinnen und Studenten liegt die Schweiz in den Top-5 der europäischen Länder, wobei der Grossteil ein Doktorat beginnt.

Gemäss einer Untersuchung von Movetia, der nationalen Agentur für Austausch und Mobilität, lag die durchschnittliche Mobilitätsquote für Absolventen aus der Schweiz mit Abschlussjahr 2020 bei 15,7%. Dabei gibt es grosse Unterschiede zwischen den Hochschulen. Drei Faktoren scheinen dabei besonders entscheidend für eine höhere grenzüberschreitende Mobilität zu sein: internationale Lehrangebote, ein entsprechendes Studienumfeld und attraktive Rahmenbedingungen für Studierende aus dem Ausland. Je stärker das institutionelle Mindset auf Mobilität (in beide Richtungen) ausgerichtet ist, desto eher nehmen Studierende die Möglichkeit wahr, ins Ausland zu gehen.

Fazit

Die Bologna-Reform hat ihr ursprüngliches Ziel einer Vereinheitlichung und damit besseren Vergleichbarkeit des europäischen Hochschulsystems erreicht. Damit kann der Prozess grundsätzlich als erfolgreich bewertet werden. Allerdings gibt es bei einzelnen Zielen noch Luft nach oben.

Besonders im Hinblick auf die Arbeitsmarktbefähigung aller Abschlüsse sowie in Bezug auf die Mobilität ist Optimierungspotenzial auszumachen. Interkulturelle und persönliche Kompetenzen können durch den internationalen Austausch gefördert werden, was gemäss einer Studie des DAAD auch die Arbeitsmarktchancen verbessert.

Klar ist: Nach einem Vierteljahrhundert ist der europäische Hochschulraum nicht einfach «gebaut». Wegen des sich rasant wandelnden Umfelds gilt es vielmehr, die Strukturen permanent zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies liegt im Interesse aller Beteiligten: 25 Jahre nach der Reform befindet man sich mitten in der Reform.