In der Publikation «Die schiefe zweite Säule» zeigt Avenir Suisse, dass der aktuell gültige Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge viel zu hoch ist, weshalb jedes Jahr Umverteilungen zwischen 600 Mio. Fr. und 1,5 Mrd. Fr. von der im Erwerbsleben aktiven Generation zu den Rentnern stattfinden.

Dass die Bandbreite dieser Finanzierungslücke derart gross ist, hängt damit zusammen, dass der «richtige» Umwandlungssatz, bei dem keine Umverteilungen zwischen den Generationen mehr stattfinden, nur schwer zu bestimmen ist. In jedem Fall müssten seiner Berechnung eine realistische Lebenserwartung und ein ebenso realistischer technischer Zins zugrunde gelegt werden. Laut Schätzungen von Avenir Suisse liegt der langfristige tragbare Umwandlungssatz zwischen 5,5% und 6,2% – weit unter dem heutigen Stand von 6,8%.

Eine gleich hohe Rente bei tieferem Umwandlungssatz bedingt höhere Sparguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung. Dieses Ziel kann auf zwei Arten erreicht werden:

  1. Höhere Lohnbeiträge oder
  2. eine längere Beitragsdauer – z.B. durch einen Beginn mit 18 Jahren (wie in der AHV) statt heute mit 25 Jahren, oder durch ein Hinausschieben des Rentenalters.

Will man die Renteneinbussen, die aus einer solchen Anpassung resultieren, vollständig ausgleichen, muss der Versicherte bis zu 20% mehr Kapital ansparen (siehe Tabelle).

2. Säule: Wieviel ein tieferer Umwandlungssatz kostetWer heute noch vierzig Jahre bis zur Pensionierung vor sich hat, kann diese Gelder durch erhöhte Lohnbeiträge finanzieren. Diese Zusatzfinanzierung würde bei einem Umwandlungssatz von 5,6% jährlich 2,7% des versicherten Lohns betragen. Bei einem 60-Jährigen lägen diese Kosten allerdings bei 21,4% des Lohns. Verglichen mit den heutigen BVG-Lohnbeiträgen von 12,5% sind solche Abfederungsmassnahmen teuer und flankierende Massnahmen für die Übergangsgeneration unabdingbar.

Vor die Frage gestellt, ob sie ihre BVG-Rente reduzieren möchten, hat 2010 die Mehrheit der Bürger einen niedrigeren Umwandlungssatz abgelehnt. Wer will schon freiwillig Leistungskürzungen hinnehmen. Die Frage war jedoch ungenau formuliert. Vielmehr müsste in einer zukünftigen Abstimmung gefragt werden, ob sie bereit wären, bis auf 2,7% ihres Einkommens zu verzichten, um eine Rente von 60% des letzten Bruttolohns zu erhalten. Dann wäre eine echte, ehrliche Güterabwägung möglich.

Die Notwendigkeit, den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge zu senken, ist kaum mehr umstritten. Der Weg zur dieser Reform bleibt steinig, denn es geht um sehr viel Geld. Letztlich ist die Lösung dieses Problems aber auch eine Frage der Fairness gegenüber den jüngeren Generationen.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Publikation «Die schiefe zweite Säule».