Die Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI) verlangt weitreichende Haftungsbestimmungen für Schweizer Unternehmen. Sie geniesst Unterstützung bis ins bürgerliche Lager, weil sie angeblich die Eigenverantwortung der Unternehmen stärke. Was kann man aus liberaler Sicht schon dagegen haben, wenn Unternehmen für die Konsequenzen ihrer Handlungen geradestehen?

Diese Logik hat nur ein Problem: Sie verkennt die fundamentale Bedeutung einer Einschränkung der Verantwortung für eine prosperierende und inklusive Gesellschaft. Das Schlüsselmerkmal der modernen Körperschaft, insbesondere der Publikumsgesellschaft, besteht in der klaren Regelung der Kompetenzen und der präzisen Eingrenzung der Verantwortung.

Auf den ersten Blick mutet es beispielsweise als Privileg an, dass die Eigentümer einer Aktiengesellschaft für die Verbindlichkeiten ihrer Firma grundsätzlich nur bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens haften, so dass mitunter berechtigte Ansprüche von Geschädigten unberücksichtigt bleiben. Man könnte meinen, dies komme einer Subvention der Aktionäre gleich, die von Gläubigern oder unbeteiligten Dritten berappt wird. Ein Trugschluss: Unter dem Strich profitiert nämlich die Allgemeinheit von dieser Haftungsbeschränkung. Würden die Aktionäre mit ihrem ganzen Vermögen haften, müssten sie über die finanzielle Situation der anderen Mitinvestoren genau Bescheid wissen. Jede Investitionsentscheidung würde ein Trittbrettfahrerproblem nach sich ziehen – so sehr, dass Aktien unverkäuflich würden, weil sämtliche Transaktionen von den übrigen Aktionären vorab bewilligt werden müssten. Ein Verkauf an einen weniger vermögenden Investor könnte nämlich das Risiko für alle anderen Aktionäre erhöhen.

Als Investitionsvehikel blieben nur Rechtsformen, die eine erweiterte bis unbeschränkte persönliche Haftung vorsehen: Partnerschaften, Personenunternehmen oder allenfalls Familiengesellschaften mit untereinander vertrauten Miteigentümern. Damit wären der Verteilung der Risiken enge Grenzen gesetzt, mit unmittelbaren Konsequenzen für die Spartätigkeit: Könnten Haushalte ihr Erspartes nur in wenigen Töpfen platzieren, wären sie gezwungen, untragbare finanzielle Risiken zu stemmen. Nur die reichsten Haushalte könnten dies mühelos verkraften, was die Vermögensungleichheit steigen liesse. Die Investitionstätigkeit wäre geringer, was Innovation und letztlich Wohlstand beeinträchtigte. Deshalb ist der Durchgriff der Gläubiger auf das persönliche Vermögen der Investoren einer AG nur im Ausnahmefall möglich, und deshalb ist «limited liability» weltweit zur Standardregel für Geschäftsaktivitäten avanciert.

Natürlich hat die UVI nicht zum Ziel, die Aktiengesellschaften abzuschaffen. Ihr Beitrag beschränkt sich nach eigenen Aussagen auf zusätzliche Haftungsbestimmungen für Unternehmen, die «international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards» verletzen. Und sie will mit der Einführung einer ausgedehnten Sorgfaltsprüfungspflicht, dass Unternehmen die Interessen aller Stakeholder bis hin zur ganzen Bevölkerung explizit wahrnehmen.

Doch diese zwei neuen Elemente würden das Vertragsgeflecht, das die moderne, multinationale Aktiengesellschaft definiert, arg strapazieren. Mit dem ersten sollen die Konzerne für die Überwachung und Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette besorgt sein, möglicherweise sogar zum kleinsten Zulieferer – wobei dies von den Initianten neuerdings bestritten wird. In seiner Absolutheit lässt sich ein solches Ansinnen schlichtweg nicht erfüllen.

Der zweite Anspruch würde die Unternehmen in Richtung einer verpolitisierten Corporate Social Responsability (CSR) steuern, wonach sie in der Pflicht stünden, staatliche oder quasi-staatliche Funktionen wahrzunehmen, wenn die politischen Institutionen im Land schlecht funktionieren. Problematisch ist diese politische CSR, weil sie impliziert, dass Wirtschaftsunternehmen öffentliche, nicht private Einrichtungen sind. Handelte es sich jedoch um öffentliche Institutionen, wäre ihre Governance-Struktur nicht geeignet, zwischen den unterschiedlichen, oft kontrastierenden Wünschen und Interessen aller Parteien zu vermitteln.

Die Governance-Struktur privater Unternehmen ist nicht geeignet, staatliche oder quasi-staatliche Funktionen wahrzunehmen. (Benjamin Child, Unsplash)

Die von den Initianten als selbstverständlich erachteten «international anerkannten Menschenrechte» bieten in Wirklichkeit zahlreiche Widersprüche und Zielkonflikte. Wie wären beispielsweise höhere Arbeitsstandards mit einer 38-Stunden-Woche und ausgebauten Ruhezeiten in einer Textilfabrik in einem Entwicklungsland zu beurteilen, wenn sie das Bestehen der dortigen Fabrik gefährden, und damit die Näherinnen – die eine langersehnte Selbstbestimmung gewonnen haben – gezwungen würden, in ihre armen Familien aufs Land zurückzukehren? Um solche Konflikte zu lösen, sind die Institutionen der liberalen Demokratien nötig.

Dies heisst keineswegs, dass Firmen alle Aktivitäten auf Kosten jeglicher Unternehmensethik nur am Profit ausrichten sollen. Hier verkennt die UVI grundsätzlich, dass Gewinn zu erzielen eine Moral des Handels und der Kooperation voraussetzt. CSR-Aktivitäten gehören durchaus dazu, wenn sie sowohl das Wohlbefinden der Nicht-Aktionäre als auch die Rendite der Aktionäre verbessern – oder zumindest nicht beeinträchtigen. Diese Win-win-CSR ist mit den treuhänderischen Sorgfaltspflichten des Managements gegenüber den Aktionären vereinbar, sogar notwendig. Der Markt ist eben nicht ethisch blind. Dank gelebter Nachhaltigkeit lassen sich zusätzliche Kunden erreichen und die unternehmerische Reputation steigern. Schweizer Unternehmen haben dies wohl verstanden, wie sich an der hohen Durchdringung der Wirtschaft mit CSR-Regeln zeigt.

Schliesslich lebt die UVI von der Fiktion, Arbeits- und soziale Rechte seien eine Ursache des Wohlstandes, und nicht vielmehr dessen Konsequenz. Der internationale Handel mit seinen Konzernen ist der Schlüssel zur Prosperität, auch in Entwicklungsländern. Multis stellen oft den einzigen zuverlässigen Kanal für langfristige Investitionen in diese Länder dar. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Diffusion von Wissen und Know-how, um nur zwei Themen zu benennen. Diese Rolle wird von der UVI gefährdet, denn die reputationssensiblen Multis werden vor dem Hintergrund möglicher Haftungsklagen auf Investitionen in Risikoländern und -branchen verzichten. Ihren Platz werden jene übernehmen, für die Eigenverantwortung und Good Governance Fremdwörter sind.

Dieser Beitrag ist am 14.11.2020 in der «Finanz und Wirtschaft» erschienen.