Ökonomische Freiheiten – in Form von Vertragsfreiheit, freiem Marktzugang, flexiblen Preisen oder Privateigentum – sind Grundsätze einer funktionierenden Wettbewerbsordnung. Automatischer Garant für Wettbewerbsfähigkeit sind sie aber nicht: Diese wird signifikant durch weitere – oftmals exogene – Faktoren wie die Erreichbarkeit, das Einzugsgebiet, das verfügbare Humankapital oder die Wirtschaftsstruktur eines Kantons beeinflusst. Daher erstaunt es wenig, dass sich die Platzierungen einzelner Kantone im Subindex «Ökonomische Freiheiten» des Avenir-Suisse-Freiheitsindexes vom Abschneiden in anderen Wirtschaftsrankings unterscheiden. Die Grafik zeigt einen solchen Vergleich mit dem «Kantonalen Wettbewerbsindikator 2016» der UBS.

Die Freiheitlichsten gehören auch zu den Kompetitivsten

Die vier aus ökonomischer Sicht freiheitlichsten Kantone – Schwyz, Zug, Aargau und Zürich – schneiden auch im Wettbewerbsranking der UBS gut ab: Das Ranking wird von Zug und Zürich angeführt, Aargau und Schwyz sind an vierter bzw. achter Stelle. Dass Letztere bei der Wettbewerbsfähigkeit schlechter abschneiden als bei der ökonomischen Freiheit, hat vor allem mit der verhältnismässigen Knappheit an Humankapital zu tun. Der Kanton Zürich behauptet sich im Wettbewerb zudem besser aufgrund eines grösseren Einzugsgebiets und einer diversifizierten Wirtschaftsstruktur.

Die Kantone, die sich hinsichtlich ökonomischer Freiheiten im Avenir-Suisse-Freiheitsindex im Mittelfeld befinden (rote Symbole), schneiden bei der Wettbewerbsfähigkeit sehr heterogen ab. Während der Kanton Basel-Stadt dank einer innovativen und diversifizierten Wirtschaftsstruktur, viel verfügbarem Humankapital und guter Erreichbarkeit hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit zu den Top 3 gehört, liegt der ökonomisch ungefähr gleich freiheitliche Kanton Uri nur gerade auf Platz 23 des UBS-Rankings. Fehlende Innovation, ein Mangel an Humankapital und ein naturgemäss kleines Einzugsgebiet führen dazu, dass der Kanton Uri trotz ökonomischen Freiheiten wie gesunden Kantonsfinanzen, einem liberalen Arbeitsmarkt oder einer relativ tiefen Steuerausschöpfungsquote im Standortwettbewerb nicht mit den Besten mithalten kann.

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Diskrepanz im «Arc lémanique»

Die Kantone Genf und Waadt sind deutlich wettbewerbsfähiger, als dies ihr Abschneiden beim ökonomischen Subindex des Avenir-Suisse-Freiheitsindexes erahnen lässt. Einerseits, weil im Freiheitsindex erfasste Indikatoren wie «staatliche Wohnbauinvestitionen», «Alkoholverkaufsgesetz» oder «Gastgewerbegebühren» – bei denen Genf und Waadt schlecht abschneiden – für die Wettbewerbsfähigkeit kaum relevant sind. Zwar verhindern auch im Wettbewerbsranking der UBS eine relativ hohe Steuerbelastung und unausgeglichene Staatsfinanzen Spitzenplatzierungen. In Genf sorgen aber andererseits die Wirtschaftsstruktur, hochqualifizierte Arbeitnehmer und die gute Erreichbarkeit dafür, dass die Calvin-Stadt und ihr Umland zu den zehn wettbewerbsfähigsten Kantonen der Schweiz gehört. Der Kanton Waadt kann vor allem dank Innovation und einem funktionierenden Arbeitsmarkt trotz Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit im Wettbewerb der Kantone mithalten. Dennoch wären beide Kantone gut beraten, sich nicht alleine auf die Vorteile ihrer Zentren mit überregionaler Ausstrahlung zu verlassen, sondern auch ihre Wirtschaftsordnung freiheitlicher auszugestalten. Gelänge dies, könnte der «Arc lémanique» sogar zur Spitze der wettbewerbsfähigsten Kantone aufschliessen.

Ökonomische Freiheit als wichtige Stellschraube

Die Wettbewerbsfähigkeit eines Kantons ist zu einem gewichtigen Teil determiniert durch die geografische Lage. Dies verdeutlichen Kriterien wie die Erreichbarkeit oder das Einzugsgebiet, die im UBS-Ranking berücksichtigt werden. Umso wichtiger ist es für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner, peripher gelegener Kantone, dass sie dort, wo sie Gestaltungsspielraum haben – bei der Ausprägung ökonomischer Freiheiten, der Innovationsfähigkeit oder dem Humankapital –, überdurchschnittlich abschneiden. Um dies zu stemmen, reicht auch ein sehr freiheitlich ausgestalteter ziviler Gesetzesrahmen nicht aus, wie das Beispiel des Kantons Jura zeigt. Während er im Subindikator «zivile Freiheiten» des Avenir-Suisse-Freiheitsindexes den ersten Platz belegt, wird er im ökonomischen Teil Zweitletzter und im Wettbewerbsranking der UBS sogar Letzter. Zur mehrheitlich naturgegebenen schwierigen Erreichbarkeit und zum beschränkten Einzugsgebiet kommen hohe Steuern, ein grosser Staatsapparat und relativ unausgeglichene Staatsfinanzen hinzu. Nun wird der Jura punkto Wettbewerbsfähigkeit den Kantonen mit grossen Zentren wohl nie das Wasser reichen können. Referenzpunkte müssten aber andere periphere Kantone wie Uri, Glarus oder Appenzell-Ausserrhoden sein, die dank einer wirtschaftsfreundlichen Politik im Standortwettbewerb deutlich weniger abfallen.