Die Tendenz zur Umverteilung nimmt in unserem Land rasant zu. Seit 1995 ist die erweiterte Staatsquote, die auch die obligatorische Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge miteinschliesst, um 6 Prozent auf 44,3 Prozent gewachsen. Entsprechend befinden sich die Subventionen des Bundes im Steigflug. Jährlich werden fast 39 Milliarden Franken mit dem Subventionsfüllhorn ausgeschüttet, ihr Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes beträgt fast 60 Prozent.
Mit seiner unablässigen Vorschriftenflut verdrängt der Staat immer mehr die private Eigeninitiative. Zwischen 2014 und 2015 ist das Landes- und Staatsvertragsrecht um 1200 Seiten gewachsen, 23 neue Vorschriftenseiten werden pro Woche erlassen. Bereits heute richtet sich mehr als die Hälfte der Preise nicht mehr ausschliesslich nach Angebot und Nachfrage – infolge ungenügend liberalisierter Märkte wird die private Haushaltskasse von Herrn und Frau Schweizer über Gebühr belastet.
Besonders gravierend zeigt sich diese Fehlentwicklung im Energiesektor. Als Steuerzahler und Konsumenten sind wir davon dreifach negativ betroffen. Erstens durch das Miteigentum der Kantone an den dominierenden Stromkonzernen. Zwar bescherten diese der öffentlichen Hand über lange Zeit hinweg lukrative Dividendenerträge. Heute aber liegen die Herstellkosten des elektrischen Stroms hierzulande oft über den europäischen Strom-Grosshandelspreisen. Das operative Ergebnis der Schweizer Stromkonzerne befindet sich deshalb im Sinkflug. Alleine die Axpo, im Besitz von neun Kantonen, musste Milliardenabschreiber kommunizieren.
Eine Bewertung des Portfolios öffentlicher Energieunternehmen durch Avenir Suisse zeigt eine Wertverminderung seit 2010 um 6,5 Milliarden Franken. Auch in der Zukunft sind Verluste wahrscheinlich, da sich der Strompreis wohl nicht so rasch erholen wird. Dies beinhaltet eminente Risiken für den Staatshaushalt und uns Steuerzahlende.
Zweitens trifft die Fehlentwicklung im Energiesektor uns auch als Konsumenten, weil wir im nicht liberalisierten Strommarkt als «gefangene» Kunden jenen Preis zu bezahlen haben, den uns die staatlichen Monopolwerke in Rechnung stellen. Wir sind nicht frei in der Wahl des kostengünstigsten Stromunternehmens. Die staatlichen Werke verrechnen uns die Energiegestehungskosten plus einen «angemessenen» Gewinnaufschlag. Dieser Preis ist deutlich höher als in einem liberalisierten Markt. Die Marktöffnung war durch den Bund auf 2014 in Aussicht gestellt worden, mittlerweile ist sie aber auf den St. Nimmerleinstag verschoben worden.
Drittens sind wir Konsumenten durch die dieser Tage publik gewordenen Forderungen von sechs Monopol-Stromkonzernen betroffen, die privaten Haushalte durch eine neue Abgabe zur Subventionierung der Wasserkraft zu belasten. Die Subventionierung läuft unter dem Titel «befristete Grundversorgungsprämie für die Wasserkraft», soll aber vor allem die Kapitalkosten der betroffenen Anbieter mitdecken. Die nationalrätliche Kommission ging diese Woche gar noch weiter mit dem Beschluss, dass «gefangene» Kunden nur noch Strom aus erneuerbaren Energien von inländischen Kraftwerken beziehen können.
Anstelle billigeren Strom in einem liberalisierten Markt beziehen zu können, sollen Schweizer Haushalte die Zeche bezahlen, um die finanzielle Situation staatlicher Monopolbetriebe aufzubessern. Der Erfindungsreichtum, um an neue Subventionen zu gelangen, ist offensichtlich unendlich, ebenso die Unersättlichkeit.
Dieser Beitrag ist am 28. April 2017 in der «Luzerner Zeitung» sowie im «St. Galler Tagblatt» erschienen.