Überflüssige Kompensation

1.4 Mrd. Franken sind keine Kleinigkeit. Der Betrag entspricht den mit der Anhebung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 erzielten Einsparungen. Um die schlechte Nachricht zu versüssen, wird der Jahresbetrag pro Person und Monat berechnet: 70 Franken pro Monat für ledige Neurentner (840 Franken pro Jahr) oder 226 Franken für Ehepaare (2712 Franken pro Jahr). Bereits laufende Renten werden nicht angepasst.

Viele stellen diesen Ausbau der AHV als Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule dar. Diese Behauptung stimmt nicht! Der Gesetzesentwurf des Ständerats sieht eine Übergangslösung bis 2033 vor. Wer heute 47 Jahre alt ist oder älter weiss also, dass die Rente aus der 2. Säule dank einer von allen aktiven Arbeitnehmern übernommenen Kollektivfinanzierung nicht gekürzt wird. Die angestrebte Erhöhung der AHV gilt aber nicht erst ab 2033 bei Auslaufen der Übergangslösung, sondern ab Inkrafttreten der Reform. Wieso also die AHV erhöhen, wenn es keiner Kompensation bedarf?

Fehlender Überblick

Sämtliche Parteien begrüssten die Idee, die 1. und 2. Säule gemeinsam zu behandeln. Sobald aber von der Finanzierung des AHV-Ausbaus die Rede ist, scheint die globale Vision keine Rolle mehr zu spielen. Man sagt uns, die Rentenerhöhung koste nur 0.3 Prozent der Lohnbeiträge. Sollte dies zu teuer scheinen, dividiert man durch zwei: 0.15 Prozent für den Arbeitgeber, 0.15 Prozent für den Arbeitnehmer. «Das können wir uns leisten!» In einem Restaurant käme dies einer Rechnung gleich, auf der bloss der Preis der Nachspeise zur Diskussion steht, nicht aber Vorspeise, Hauptgang und Getränke. Verdrängt wird, dass allein die Wahrung des Rentenniveaus bereits an die 5,3 Mrd. Franken jährlich kosten wird. Finanziert wird sie mit 1 Prozent Mehrwertsteuer und 0.4 Prozent zusätzlichen Lohnbeiträgen. Die Wahrung des Rentenniveaus bei einem hohen Frankenkurs stellt unsere Wirtschaft bereits auf eine harte Probe.

Der vorgeschlagene Ausbau der AHV überrascht. Man kommt sich vor wie im Märchen: Die geplante Mehrwertsteuererhöhung zur Wahrung der Renten würde den Konsum offensichtlich nicht beeinflussen. Und auch die Anhebung der Lohnbeiträge würde die Produktionskosten nicht verteuern. Die Nachfrage bliebe also konstant und die Arbeitslosenquote stabil. Warum sollten wir uns zurückhalten? Erhöhen wir die AHV-Renten der Neurentner und heben wir die Lohnbeiträge noch einmal an! Zynismus ist diesem demagogischen Ansatz gewiss nicht abzusprechen.

Wie weiter?

Die Idee einer grossen Runde zulasten der jungen Generation ist wohl Wunschdenken. Beim Wiederaufgreifen des Dossiers im kommenden Jahr wird der Nationalrat sich aber der politischen Realität stellen müssen. Für eine mehrheitsfähige Reform kann er nicht nur Sparmassnahmen vorschlagen. Er braucht auch positive Elemente, die der Entwicklung unserer Gesellschaft entsprechen. Die Ärmsten bei der Pensionierung gezielt zu unterstützen, beispielsweise durch die Anpassung der Ergänzungsleistungen, wäre mit dem Drei-Säulen-System am besten zu vereinbaren. Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Lockerung der Bedingungen für die Frühpensionierung von Arbeitnehmern, die bei Beginn der Erwerbstätigkeit sehr jung waren, käme eventuell in Frage. In der 2. Säule liesse sich der Koordinationsabzug weiter senken oder gar abschaffen, um die Teilzeitarbeitnehmer und insbesondere die Teilzeitarbeitnehmerinnen besser abzudecken. Eine Glättung der Altersgutschriften zur Verringerung der Unterschiede bei den Lohnbeiträgen der Senioren würde ihre Mobilität am Arbeitsmarkt fördern. Natürlich kosten auch diese Massnahmen etwas. Wenn die Mehrheitsfähigkeit aber schon ihren Preis hat, dann wäre es besser, gezielt und intelligent vorzugehen. Wir müssen unser Vorsorgesystem modernisieren, um den neuen Gegebenheiten am Arbeitsmarkt gerecht zu werden.

Der Beitrag erschien am 13. November 2015  in der «Schweizer Personalvorsorge»