In der radikal reformierten schwedischen staatlichen Altersvorsorge wird die Rentenhöhe grundsätzlich durch die während des ganzen Erwerbslebens von den einzelnen Versicherten einbezahlten Beiträge bestimmt. Die Umverteilungs- und Versicherungskomponenten sind weitestgehend getrennt. Zwar gibt es für Pensionäre mit einer kleinen oder gar keiner einkommensbezogenen Rente eine Garantierente als Grundsicherung. Diese wird aber über den allgemeinen Staatshaushalt und somit ausserhalb des Vorsorgesystems finanziert. Das gilt auch für subjektbezogene und bedarfsgeprüfte Leistungen für Senioren ab Alter 65. Dazu gehören vor allem Beiträge an die Wohn- und die Gesundheitskosten. Der schwedische Sozialstaat wurde mit der Rentenreform nicht abgeschafft, wohl aber wurde die Transparenz über seine Leistungen verbessert.

In der Schweiz ist die AHV stark umverteilungsorientiert, von Jung zu Alt, von Reich zu Arm. Diese Umverteilungen gelten als systemkonform. Das trifft auf die versteckten Umverteilungen in der beruflichen Vorsorge, die von Avenir Suisse wegen des zu hohen Mindestumwandlungssatzes auf 600 Millionen bis 1,5 Milliarden Franken pro Jahr veranschlagt werden, nicht zu. In der zweiten Säule gilt die «individuelle Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung» und nicht der Solidaritätsgedanke als Grundprinzip. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes gilt deshalb zu Recht als dringliche Reformmassnahme.

Zudem stehen neue Formen der Umverteilung zur Diskussion. Der Bundesrat schlägt vor, den Rentenverlust, mit dem kurz vor der Pensionierung stehende Beschäftigte wegen tieferer Umwandlungssätze konfrontiert sein werden, durch eine Zusatzrente aus einem von allen Pensionskassen finanzierten Kompensationspool wettzumachen. Eine solche Übergangsfinanzierung im Umlageverfahren wäre in der beruflichen Vorsorge systemfremd und institutionalisierte die Umverteilung von Jung zu Alt.

Darüber hinaus regt ein parlamentarischer Vorstoss an, dass die Finanzierung des obligatorischen Rentenanspruchs für Hochbetagte im Teil-Umlageverfahren, konkret über Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds BVG, erfolgen soll. Damit würden die Erwerbstätigen zu Gunsten der Rentner zusätzlich belastet. Individuelle Kapitalbildung und solidarische Umverteilung würden weiter vermischt. Die Kosten würden künftig kräftig steigen, weil eine steigende Zahl von Rentnern das Hochbetagten-Alter erreichen wird.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im soeben erschienenen Diskussionspapier«Reformimpulse aus Schweden».