Obwohl die «Corona-Hotline» beim Bund infolge mangelnder Nachfrage von Unternehmen bereits anfangs September 2021 eingestellt wurde, werden die Hilfsprogramme des Bundes munter weitergeführt. Zwar verkündet man in Bundesbern mit den Worten «Heute ist ein schöner Tag» anfangs Februar 2022 freudenstrahlend den baldigen Ausstieg aus der Krise, doch gleichzeitig werden die gesetzlichen Grundlagen für die kantonalen Härtefallprogramme ein weiteres Mal verlängert.

Dieser bundesrätliche Entscheid, die Härtefallhilfen bis Mitte 2022 auszuzahlen, ist weder finanz- noch wirtschaftspolitisch nachvollziehbar, wenn die gleiche Behörde die Normalität spätestens Ende Februar in Aussicht stellt. Die Dauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung, eigentlich für maximal sechs Monate vorgesehen, ist mittlerweile um den Faktor 4 auf 24 Monate ausgedehnt worden.

Wie lange sollen privatwirtschaftliche Unternehmen nach Ablauf der Pandemiemassnahmen am Tropf des Staates hängen? (Insung Yoon, Unsplash)

Die Auswirkungen auf die Bundesfinanzen sind enorm: Allein in den ersten 33 Tagen des neuen Jahres wurden mehr als 7 Milliarden Franken an öffentlichen Geldern bewilligt. Der staatliche Corona-Geldsegen wird zur unendlichen Geschichte. Auch wenn die Rückkehr zur Normalität unmittelbar bevorsteht, bleiben die mit Steuergeldern alimentierten Schutzschirme aller Art aufgespannt. Zwar sind die Festivalbetreiber bereits emsig an der Vorbereitung von Grossanlässen im Sommer, gleichzeitig stehen für die Eventbranche dieses Jahr weitere 60 Millionen Franken an Hilfsgeldern zur Verfügung. Für Kultur und Sport stellt die Bundeskasse gar je dreistellige Millionenbeiträge bereit.

Ausgeblendet wird dabei, dass der Bezug von staatlichen Unterstützungsgeldern mit einer umfangreichen Kontrollbürokratie einhergeht. Frohlocken kann darüber nur die politische Linke: Für sie kann ausschliesslich der allmächtige Staat die Gesundung von Wirtschaft und Gesellschaft herbeiführen, was ökonomisch natürlich unsinnig ist. Vielmehr wird dadurch die natürliche Transformation von Branchen und die Weiterentwicklung der Schweizer Unternehmenslandschaft verzögert und eingeschränkt.

In entwickelten Volkswirtschaften wie auch der schweizerischen zeigt sich die Unternehmenslandschaft höchst dynamisch – es herrscht ein stetes Kommen und Gehen. Zwischen 5 bis 15% aller Firmen scheiden jährlich aus dem Markt aus – zugleich kommt es zu zahlreichen Neugründungen. In den vergangenen Jahren ging mit der «Sterberate» von Unternehmen stets eine höhere «Geburtenrate» einher, wobei die staatlichen Hilfen die Konkursrate drückten. Was die Firmen also brauchen, ist nicht ein umfassender Fürsorgestaat, der die Betriebe andauernd unterstützt, sondern die rasche Rückkehr zur unternehmerischen Selbständigkeit.

Dieser Beitrag ist am 17.02.2022 in der «Handelszeitung» erschienen.