In der Schweiz wird der Zugang zu überraschend vielen Märkten durch die Kantone eingeschränkt. So darf je nach Kanton nicht jedermann Kamine reinigen, Beurkundungen vornehmen oder eben Gebäude versichern. Solche Einschränkungen können die verschiedensten Gründe haben, letztlich spielen aber immer auch politische Motive eine Rolle. Dies zeigt sich exemplarisch bei den Gebäudeversicherungen: 19 Kantone sehen einen Versicherungszwang bei der eigenen Gebäudeversicherung vor, während andere Kantone dieses Geschäft an die Privatassekuranz abtreten und teilweise sogar auf Freiwilligkeit setzen. Dies zeigt, dass es grundsätzlich möglich ist, die Gebäudeversicherung dem freien Markt zu überlassen.
Daran ändern auch die Befunde aus den 1990er Jahren nichts, die den kantonalen Gebäudeversicherungen ein überlegenes Preis-Leistungs-Verhältnis attestierten. Die entscheidende Frage ist nämlich nicht, ob die kantonalen Gebäudeversicherungen im heutigen System die attraktiveren Prämien anbieten können, sondern ob ein schweizweit liberalisierter Markt längerfristig nicht ebenso effizient funktionieren würde – z.B. aufgrund von Grössen- und Verbundsvorteilen, falls den Privaten nicht mehr nur 17%, sondern 100% des Marktes offenstünden.
Unabhängig von der Diskussion über die Vor- und Nachteile von Gebäudeversicherungsmonopolen ist zu fordern, dass diese möglichst wettbewerbsneutral aufgestellt sind. Dies bedeutet primär, dass das Gemeinwesen nicht in Konkurrenz zur Privatassekuranz tritt. Der ernüchternde Befund lautet jedoch, dass sich kein einziger Monopolkanton an dieses simple ordnungspolitische Prinzip hält. Einige gehen sogar so weit, Versicherungsprodukte anzubieten, bei denen keinerlei Zusammenhang zu Immobilien (z.B. Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen) besteht. Wettbewerbsverzerrungen sind, wenn der Staat aus dem geschützten Monopolbereich in benachbarte privatwirtschaftlich organisierte Märkte expandiert, programmiert. Gerade die versteckten volkswirtschaftlichen Kosten sollte nicht vergessen, wer die Lobeshymne auf die kantonalen Gebäudeversicherungen anstimmt.
Dieser Beitrag ist in Ausgabe 2, Juli 2019, von «Wohnen Schweiz», dem Magazin für den gemeinnützigen Wohnungsbau, erschienen.