Seit der Gründung der Fachhochschulen 1998 hat der Hochschulsektor einen starken Wandel durchlaufen. Viele Schwächen, die in der Avenir-Suisse-Publikation «Hochschule Schweiz» von 2004 identifiziert wurden, konnten adressiert werden. Organisatorisch wurde auf Bundesebene der Bereich Bildung und Forschung in einem Staatssekretariat zusammengefasst. Die Bologna-Reform konnte mit der Einführung der zweistufigen Studienabschlüsse (Bachelor und Master) umgesetzt werden. Die Zahl der Führungsorgane der Hochschullandschaft wurde mit Inkrafttreten des HFKG verkleinert, und es wurden Leistungskriterien bei der Grundfinanzierung des Bundes eingeführt. Vier Faktoren führten allerdings zu einer schleichenden Nivellierung:
- Die Verflechtung zwischen Bund und Trägerkantonen erschwert die Bildung von Wettbewerb unter den Hochschulen.
- Die Finanzierung begünstigt unspezifische Leistungsportfolios.
- Die Hochschulpolitik dient allzu oft als Standortpolitik der Trägerkantone.
- Universitäten und Fachhochschulen unterscheiden sich immer weniger.
Der Bund schaltet sich in kantonale Kompetenzen ein
Mit Ausnahme der ETH zeichnen die Kantone für die Hochschulen verantwortlich, die sie über ihre politischen Organe führen. Gemeinsam mit dem Bund und den übrigen Kantonen legen sie die Rahmenbedingungen fest. Die zunehmende Bedeutung der Wissenschaft für Wirtschaft und Gesellschaft ab Mitte des 20. Jahrhunderts legitimierte eine finanzielle Unterstützung des Bundes. Die Ressourcenbasis einiger Kantone ist zu beschränkt, als dass sie alleine Hochschulen mit Spitzenforschung unterhalten könnten. So werden Hochschulen inzwischen aus verschiedenen Finanzierungsquellen von Bund, Kantonen und Privaten gespeist. Diese Verflechtung stellt die Hochschulen zwar auf eine ausreichende finanzielle Basis, bewirkt aber auch unterschiedliche Anreize.
Hochschulorgane zementieren den Status quo
Das Prinzip «Wer zahlt, befiehlt» führt angesichts der vielfältigen Finanzierung zu einem Potpourri divergenter Interessen. Die Organe des Hochschulraums Schweiz tragen hierbei nicht zur Entflechtung zwischen Aufgaben, Kompetenzen und Finanzierung bei. Im obersten hochschulpolitischen Organ, der Hochschulkonferenz, sind neben dem Bundesrat in der Plenarversammlung alle Kantone – auch jene ohne Hochschule – mit einem Regierungsmitglied vertreten. In diesem politischen Organ verfügen alle über dieselben Mitbestimmungsrechte und können ihre Interessen geltend machen.
Die Konstruktion der Plenarversammlung trägt vor allem dem Einfluss der Regionen Rechnung. Sie steht in Kontrast zur Autonomie, die den Hochschulen durch die Schweizerische Bundesverfassung garantiert wird. Das wettbewerbliche Element der föderalen Struktur kann nur spielen, wenn die Hochschulen als zentrale Akteure mehr Freiheiten erhalten und die Politik nicht regionale Interessen durchsetzen kann. Aufgrund der bestehenden Konstellation muss davon ausgegangen werden, dass Kantone im Zweifelsfall ihre regionalen Partikularinteressen über das Wohl des gesamten Hochschulraums stellen.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Studie «Exzellenz statt Regionalpolitik im Hochschulraum Schweiz».